Das grafische Erscheinungsbild der Verbotsliste wurde vollständig überarbeitet, um das Dokument übersichtlicher zu gestalten. Zudem wurde ein Index mit allen genannten Substanzen und Methoden hinzugefügt.
Inhaltlich gibt es vier grundlegende Änderungen:
- Kokain, Heroin, MDMA / Ecstasy und THC wurden als "Substances of Abuse" klassifiziert. Falls nachgewiesen werden kann, dass die Anwendung einer "Substance of Abuse" außerhalb des Wettkampfs erfolgt ist und es keinen Zusammenhang zur sportlichen Leistung gibt, erfolgt eine Sperre von drei Monaten. Bei Absolvierung eines Drogenrehabilitation-Programms kann diese Sperre auf ein Monat reduziert werden.
- Intravenöse Infusionen bzw. Injektionen von mehr als 100 mL innerhalb von 12 Stunden, die nicht rechtmäßig im Zuge von Spitalsbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen durchgeführt werden, sind weiterhin verboten. Diese Behandlungsform wurde nun aber als "Specified Method" klassifiziert. Falls nachgewiesen werden kann, dass die Methode nicht als Dopingmaßnahme eingesetzt wurde, kann eine reduzierte Sperre zur Anwendung kommen.
- Der Beta-2-Agonist "Vilanterol" wurde nun ebenfalls mit einer Grenzmenge versehen. Verboten sind somit nurmehr Dosierungen, die 25 Mikrogramm innerhalb von 24 Stunden übersteigen.
- Ab 2022 sind bei Glukokortikoiden sämtliche Injektionsarten verboten. Bislang war nur die intramuskuläre, intravenöse, orale und rektale Anwendung ausgeschlossen. Da dies eine wesentliche Änderung bedeutet, durch die beispielsweise auch die verbreitete Behandlungsform der intraartikulären Glukokortikoidgabe verboten wird, tritt dieses Verbot erst am 1.1.2022 in Kraft, um genügend Zeit für die eingehende Information über diese Neuerung zu ermöglichen.
Weitere Änderungen:
- "IOX2" wurde als Beispiel in die Klasse S2 aufgenommen.
- "Arformoterol" und "Levosalbutamol" wurden als Beispiele für verbotene Beta-2-Agonisten in der Klasse S3 aufgenommen.
- In den Klassen S4 und S5 wurden editorische Klarstellungen vorgenommen.
- Die folgenden Derivate des Stimulanziums "Imidazole" wurden als erlaubte Beispiele in der Klasse S6 aufgenommen, falls diese topisch verabreicht werden: "Brimonidine", "Clonazoline", "Fenoxazoline", "Indanazoline", "Naphazoline", "Oxymetazoline" und "Xylometazoline"
- "Nebivolol" wurde als Beispiel für Beta-Blocker in die Klasse P1 aufgenommen.
"Jede Kombination von Beta-2-Agonisten" wurde aus dem "Monitoring Program" , entfernt, da die benötigten Daten erhoben wurden. "Salmeterol" und "Vilanterol" unter dem Grenzwert wurden aufgenommen, um einen möglichen Missbrauch überwachen zu können.
Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.
Download:
Prohibited List 2021 (englisch)