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NADA Austria nimmt die Entscheidung des EuGH zur Kenntnis

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Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat sich in der Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Anti-Doping Verstößen als nicht zuständig erklärt. Die im Welt-Anti-Doping-Code und österreichischen Anti-Doping Bundesgesetz normierte Veröffentlichungspflicht hat daher weiterhin Gültigkeit.

Die Veröffentlichung von Anti-Doping-Verstößen spielt eine entscheidende Rolle bei der Prävention von Doping und trägt zur Glaubwürdigkeit und Integrität des Sports bei. Sie sendet eine klare Botschaft an Sportler:innen, Trainer:innen und Sportorganisationen, dass Verstöße gegen die Anti-Doping-Bestimmungen nicht toleriert werden und ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen.

Mag. Michael Cepic, der Geschäftsführer der NADA Austria: „Als nationale Anti-Doping Agentur, die sich der Fairness und dem Schutz der sauberen Sportler:innen verschrieben hat, erachten wir es als notwendig, Ergebnisse von Anti-Doping-Verfahren transparent zu machen. Die heutige Entscheidung des EuGH stellt klar, dass Unionsrecht und nationale Vorschriften in diesem Kontext unbedingt beachtet werden müssen. Im Einklang mit diesen Vorschriften wird die NADA Austria somit weiterhin eine Veröffentlichung von Anti-Doping Verstößen vornehmen.“   

Die Veröffentlichung von Anti-Doping-Verstößen muss mit einer angemessenen Balance zwischen dem Schutz der Privatsphäre der betroffenen Personen und dem öffentlichen Interesse an Transparenz und Fairness einhergehen. Unter Berücksichtigung aller relevanten rechtlichen und ethischen Aspekte muss sichergestellt werden, dass die Rechte der betroffenen Personen gewahrt werden. Der Welt-Anti-Doping-Code und das österreichische Anti-Doping Bundesgesetz sehen daher beispielsweise vor, dass Verstöße von Freizeitsportler:innen, Minderjährigen oder schutzbedürftigen Personen nicht veröffentlicht werden.

Die NADA Austria wird die schriftliche Urteilsausfertigung des EuGH eingehend prüfen und weiterhin eng mit ihren nationalen und internationalen Partner:innen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Anti-Doping-Maßnahmen wirksam durchgesetzt werden und die Integrität des Sports geschützt wird.


Links:

Pressemitteilung des EuGH

Urteil des EuGH

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