Auch Sportler können erkranken oder sich verletzen und haben ein Recht auf bestmögliche medizinische Versorgung. Allerdings gilt bei der Einnahme von Medikamenten bzw. bei deren Verabreichungsart besondere Vorsicht, da von den über 12.000 Präparaten, die im Austria Codex registriert sind, ca. 2.000 verbotene Substanzen enthalten oder mit verbotenen Methoden verabreicht werden. Der Sportler muss daher seinen behandelnden Arzt davon in Kenntnis setzen, dass er den Anti-Doping Bestimmungen unterliegt.
Für den Fall, dass die Behandlung mit einer verbotenen Substanz oder mit einer verbotenen Methode medizinisch notwendig ist und es keine geeignete therapeutische Alternative gibt, muss der Sportler (nicht der Arzt!) eine Medizinische Ausnahmegenehmigung (Therapeutic Use Excemption - TUE) einholen.