Der Bericht der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gliedert sich in die Bereiche "Laboratory Report", "Sport Report", "Testing Authority Report" und "ABP Report - Blood Analysis" und differenziert auch nach einzelnen Disziplinen, wodurch sich nachvollziehen lässt, in welchem Bereich welche Art der Kontrollen und Analysen vorgenommen wurde.
Im Jahr 2018 wurden 4.896 Analyseergebnisse als "Adverse Analytical Finding" (umgangssprachlich: "positives Ergebnis") klassifiziert. Dies bedeutet, dass ein möglicher Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen vorliegt. Die Ergebnisse des Labors werden automatisch an den Auftraggeber der Dopingkontrolle, den jeweiligen Internationalen Fachverband und die WADA weitergeleitet. Nach der anonymisiert vorgenommenen Analyse im Labor überprüft die jeweilige nationale Anti-Doping Organisation oder ggf. der Internationale Fachverband, ob eine Medizinische Ausnahmegenehmigung des betroffenen Sportlers vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kommt es zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens vor dem jeweiligen Disziplinargremium (in Österreich: unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission).
Die Anzahl der "Adverse Analytical Findings" ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen. Neben der beschriebenen Reduktion der Anzahl durch Medizinische Ausnahmegenehmigungen besteht auch die Möglichkeit, dass Sportler freigesprochen werden. So gab es bspw. 2017 275 Fälle, die aufgrund einer gültigen Medizinischen Ausnahmegenehmigung eingestellt wurden. In 120 Fällen erfolgte ein Freispruch, einige Fälle waren zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch anhängig.
Umgekehrt sind in der Laborstatistik naturgemäß sämtliche nicht-analytischen Verstöße (Besitz, Handel oder Weitergabe verbotener Substanzen oder Methoden, Manipulation einer Dopingkontrolle, Meldepflicht-Vergehen, etc.) nicht erfasst. So wurden bspw. 2017 insgesamt 1.459 Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen festgestellt, 317 davon aufgrund von nicht-analytischen Beweisen.