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WADA veröffentlicht Dopingkontroll-Statistik 2016

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Der 323 Seiten starke Bericht bietet umfassende Informationen zur Anzahl der durchgeführten Dopingkontrollen, den angewandten Analysen und den Ergebnissen. Insgesamt wurden 2016 weltweit 303.565 Dopingkontrollen vorgenommen (Rückgang von 0,9 % im Vergleich zu 2015), von denen 4.822 ein auffälliges Analyseergebnis lieferten. Damit steigerte sich die Anzahl der auffälligen Ergebnisse von 1,26 Prozent (2015) auf 1,6 Prozent.

Der Bericht der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) gliedert sich in die Bereiche "Laboratory Report", "Sport Report", "Testing Authority Report" und "ABP Report - Blood Analysis" und differenziert auch nach einzelnen Disziplinen, wodurch sich nachvollziehen lässt, in welchem Bereich welche Art der Kontrollen und Analysen vorgenommen wurde.

Im Jahr 2016 wurden 4.822 Analyseergebnisse als "Adverse Analytical Finding" (umgangssprachlich: "positives Ergebnis") klassifiziert. Dies bedeutet, dass ein möglicher Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen vorliegt. Die Ergebnisse des Labors werden automatisch an den Auftraggeber der Dopingkontrolle, den jeweiligen Internationalen Fachverband und die WADA weitergeleitet. Nach der anonymisiert vorgenommenen Analyse im Labor überprüft die jeweilige nationale Anti-Doping Organisation oder ggf. der Internationale Fachverband, ob eine Medizinische Ausnahmegenehmigung des betroffenen Sportlers vorliegt. Ist dies nicht der Fall, kommt es zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens vor dem jeweiligen Disziplinargremium (in Österreich: unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission).

Die Anzahl der "Adverse Analytical Findings" ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen. Neben der beschriebenen Reduktion der Anzahl durch Medizinische Ausnahmegenehmigungen besteht auch die Möglichkeit, dass Sportler freigesprochen werden. So gab es bspw. 2015 (die Zahlen für 2016 hat die WADA für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt) 300 Fälle, die aufgrund einer gültigen Medizinischen Ausnahmegenehmigung eingestellt wurden. In 194 Fällen erfolgte ein Freispruch, einige Fälle waren zum Zeitpunkt der Berichtslegung noch anhängig. 

Umgekehrt sind in der Laborstatistik naturgemäß sämtliche nicht-analytischen Verstöße (Besitz, Handel oder Weitergabe verbotener Substanzen oder Methoden, Manipulation einer Dopingkontrolle, Meldepflicht-Vergehen, etc.) nicht erfasst. So wurden bspw. bspw. 2015 (die Zahlen für 2016 hat die WADA für das Jahr 2018 in Aussicht gestellt)  insgesamt 1.929 Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen festgestellt, 280 davon aufgrund von nicht-analytischen Beweisen.

Link: 2016 Anti-Doping Testing Figures Report

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