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WADA veröffentlicht aktualisiertes COVID-19 Q&A-Dokument für Athleten

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Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat vor kurzem eine aktualisierte Version des Dokuments "Covid-19: Fragen und Antworten für Athletinnen und Athleten"  veröffentlicht. Mit diesem Dokument wird der geänderten Testumgebung und der Umstand berücksichtigt, dass eine wachsende Anzahl an Anti-Doping-Organisationen und internationalen Sportverbänden die Dopingkontrollen schrittweise wieder erhöhen. 

Die aktualisierten Fragen und Antworten umfassen Themen wie:

  • Testen während COVID-19
    Wenn die örtlichen Behörden keine Mobilitäts- oder Kontaktbeschränkungen verhängt haben, können Athletinnen und Athleten jederzeit und überall getestet werden. 
  • Minimierung des Risikos einer Ansteckung oder Übertragung des Virus
    Empfohlene Maßnahmen sind beispielsweise die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung, der Kommunikation von zusätzlichen Sicherheitsabläufen vor und während der Kontrolle und die Bewertung des Gesundheitszustands von Athletinnen und Athleten bei der Aufforderung zur Dopingkontrolle.
  • Abgabe von Aufenthaltsortinformationen (Whereabouts)
    Solange Athleten und Athletinnen den gültigen Anti-Doping Regelungen unterliegen und getestet werden können, müssen weiterhin Informationen zu den Aufenthaltsorten bereitgestellt werden.
  • Anträge auf "Medizinischen Ausnahmgenehmigungen" (TUE)
    Athleten und Athletinnen müssen auch derzeit eine gültige TUE im Falle einer Krankheit haben. Wenn es derzeit nicht möglich ist einen Arzt zu konsultieren bzw. Befunde aufzubringen, müssen diese Umstände genau dokumentiert werden. Es wird generell empfohlen, alle Unterlagen und Befunde immer gut zu dokumentieren und aufzuheben.
  • Wahrung der Integrität des globalen Anti-Doping-Systems
    Die WADA überwacht genau, wo die Testniveaus insgesamt reduziert wurden und steht in enger Kommunikation mit den Anti-Doping Organisationen, um gemeinsam die besten Lösungen zu finden und in diesem Zeitraum effektiv Kontrollen durchzuführen. Durch investigative Maßnahmen und indirekte Nachweismethoden, wie dem Biologischen Athletenpass (Athlete Biological Passport – ABPP), können Lücken im Testumfang geschlossen werden.
  • Verweigerung der Dopingkontrolle
    Sofern keine obligatorische Isolierungsmaßnahme bzw. kein Quarantänebescheid der Behörden vorliegt, wird empfohlen die Dopingkontrolle durchzuführen. Eine grundlosen Verweigerung kann bis zu einer Sperre von vier Jahren führen. 

Link:

Originaltext der WADA

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