Einige gängige Beispiele für pflanzliche Inhaltsstoffe sind Echinacea, Ashwagandha, Tongkat Ali, Maca, Kava und Tribulus terrestris. Beispiele für Gewebe oder Substanzen tierischer Herkunft sind Hirschgeweih-Samt Extrakt, Turkesteron und Ecdysteron (beides Insekten-/Pflanzensteroide), Kollagen, Kolostrum, Nebennierenextrakte oder -drüsen, Schilddrüsenextrakte oder -drüsen, Cordyceps (Pilz) und Spirulina (Algen).
Die Inhaltsstoffe in pflanzlichem und tierischem Geweben sind nicht vollumfänglich erforscht. Aus diesem Grund ist es für die NADA Austria nicht möglich, eine Stellungnahme hinsichtlich Reinheit oder Unbedenklichkeit abzugeben und bewirbt entsprechend auch keine Produkte. Die Verwendung dieser Produkte erfolgt auf eigenes Risiko der Sportler:innen.
Einige Pflanzen, die im Sport verbotene Substanzen produzieren, sind beispielsweise:
- Cannabis Sativa enthält THC und viele andere Cannabinoide, die bei Wettkämpfen verboten sind. Die einzige Ausnahme ist CBD, welches – wenn die entsprechenden Grenzwerte für CBD eingehalten werden - jederzeit erlaubt ist.
- Ephedra (mehrere Arten) produziert Ephedrin und Pseudoephedrin, die beide im Wettbewerb verboten sind.
- Citrus aurantium (Orangenschalen oder Bitterorangen) produziert Octopamin, ein im Wettbewerb verbotenes Stimulanzium.
- Tinospora cripsa und andere Pflanzen sind dafür bekannt, dass sie Higenamin produzieren, einen Beta-2-Agonisten, der zu jeder Zeit verboten ist.
Für Probleme sorgen unter anderem auch die folgenden tierischen Produkte:
- Sowohl Kolostrum als auch Hirschhornbast (Deer Antler Velvet) enthalten nachweisbare Mengen an der verbotenen Substanz IGF-1.
- Ein weiterer tierischer Inhaltsstoff, der manchmal in Nahrungsergänzungsmitteln vorkommt, ist die Nebenniere (engl. adrenal cortex, desicated bovine adrenal gland). Nebennieren produzieren auf natürliche Weise Cortisol, DHEA sowie androgene Steroide und Adrenalin, die im Sport allesamt verboten sind.
Ein weiteres Beispiel wäre Mönchspfeffer (Vitex agnus castus). Dieser wird traditionell zur Linderung von hormonellen Schwankungen und prämenstruellen Beschwerden (PMS) eingesetzt, die Studienlage ist allerdings (noch) begrenzt und uneinheitlich.
- In diesem Fall gibt es Produkte, die im Austria Codex enthalten sind und daher über die Medikamentenabfage der NADA Austria auf ihren Status nach der aktuellen Verbotsliste abgefragt werden können.
- Sollte es im Austria Codex keine Produkte geben, so sollte in einem nächsten Schritt versucht werden, ob es Präparate gibt, die auf verbotene Substanzen getestet wurden. In diesem Fall ist darauf zu achten, genau Charge zu verwenden, die getestet wurde.
- Sollte es weder im Austria Codex noch auf einer der genannten Websites ein Produkt mit dem gesuchten Inhaltsstoff geben, so ist besondere Vorsicht geboten.
Weitere Beispiele für mögliche unabsichtliche Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmugen finden Sie auf der Seite "Ungewollt gedopt"
Als Hilfestellung, ob ein Nahrungsergänzungsmittel riskant ist oder nicht, bietet die NADA Austria den NEM-Checker als Online-Service an. Sportler:innen erhalten mit dem NEM-Checker durch die Beantwortung einiger Fragen vor der Einnahme oder dem Kauf von Nahrungsergänzungsmittel eine Hilfestellung, um am Ende eine fundierte Entscheidung und Risikoabschätzung treffen zu können.
Die Verwendung von Naturprodukten erfolgt auf eigene Gefahr, unabhängig davon, ob sie als Arzneimittel, Medikament, Nahrungsergänzungsmittel oder als alternative therapeutische Behandlung verwendet werden.
Hinweis: Einige Inhalte dieses Beitrages basieren auf einem Artikel der amerikanischen Anti-Doping Agentur USADA: https://www.usada.org/spirit-of-sport/natural-products-derived-plants-animals/