Die behandelnde Ärztin bzw. der behandelnde Arzt muss von der Sportlerin bzw. vom Sportler davon in Kenntnis gesetzt werden, dass die Anti-Doping Bestimmungen beachtet werden müssen. Von über 12.000 Präparaten, die im österreichischen Arzneimittelverzeichnis (Austria Codex) registriert sind, enthalten ca. 2.000 verbotene Substanzen oder werden mit verbotenen Methoden verabreicht.
Krankheiten (z.B. Asthma, Erkältungen, Heuschnupfen, etc.) die zu bestimmten Jahreszeiten gehäuft auftreten, stellen ein potentielles Risiko für Verstöße gegen Anti-Doping Regelungen dar, da gewisse Substanzen oder Methoden verboten sind. Auch im Falle einer Therapie nach einer Covid-19 Erkrankung empfehlen wir den Sportlerinnen und Sportlern, mit dem Arzt oder der Ärztin die Medikamente vor Ort auf verbotene Substanzen mit der NADA Austria Medikamentenabfrage zu prüfen. Wir raten dazu, die Medikamentenabfrage als MedApp am Smartphone zu installieren.
Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der NADA Austria natürlich gerne zur Verfügung bzw. können sich Österreichs Sportlerinnen und Sportler an die Olympiazentren und deren medizinische Einrichtungen wenden. Für die Rückkehr in den Spitzensport nach einer Covid-19 Infektion haben Österreichs Olympiazentren das Informationsblatt „Return to Sports“ entwickelt.
Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang bei Beta-2-Agonisten (umgangssprachlich "Asthmamittel") geboten. Hier gibt es mit den Wirkstoffen Salbutamol, Salmeterol, Formoterol und Vilanterol vier Wirkstoffe, die bis zu einem Grenzwert erlaubt sind. Nur wenn diese (oder andere erlaubte) Wirkstoffe nicht für die Behandlung der jeweiligen individuellen Erkrankung ausreichen, kann der Einsatz einer verbotenen Substanz (z.B. Fenoterol, Terbutalin) in Betracht gezogen werden. Ein allfälliger Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung wird in der Regel abgelehnt, wenn erlaubte Alternativen zur Verfügung stehen.
Entwarnung kann aus Sicht der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) bei den derzeit zugelassenen Covid-19-Impfstoffen gegeben werden. Die WADA hat derzeit keinen Hinweis, dass die Impfungen einen Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen verursachen.
Als Hilfestellung für die Abklärung der Behandlung von häufigen saisionalen Krankheiten steht die "Beispielliste erlaubter Medikamente 2021" zum Download zur Verfügung. Die "Beispielliste erlaubter Medikamente" unterstützt Sportler und Sportlerinnen, Apotheker und Apothekerinnen sowie Ärzte und Ärztinnen dabei, bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen, etc. rasch eine erlaubte Medikation zu finden.
Links
Die "MedApp" der NADA Austria steht für Android und iOS zur Verfügung:
Beispielliste erlaubter Medikamente 2021
Olympiazentren Österreich Konsensus „Return to Sports im (Hoch-)Leistungssport nach Covid-19“