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Vorsicht bei "Anti-Aging" und "Well-Being"-Therapien

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Anti-Aging und Well-Being liegen im Trend, entsprechend werden eine ganze Reihe an Produkten und Behandlungen beworben. Einige dieser Maßnahmen können in bestimmten medizinischen Fällen notwendig und hilfreich sein, dabei gibt es - nicht nur für Sportler:innen - einiges zu beachten.

Hormonersatztherapien

Viele Anti-Aging-, Gesundheits-, Well-Being- oder Wellness-Kliniken bieten Hormonersatztherapien (HRT) oder bioidentische Hormonersatztherapien (BHRT) als Methode zur Behandlung, mit dem Alter einhergehender, natürlicher Veränderungen an, , wie z. B. die Wechseljahre bei Frauen oder sinkende Testosteronspiegel bei Männern. Hormone kommen auch zum Einsatz gegen mangelnde Fitness oder allgemeine Müdigkeit, um die Knochendichte zu verbessern oder eine Reihe anderer Probleme zu behandeln.

In den meisten Fällen umfassen Hormonersatztherapien die Einnahme von Tabletten, die Verwendung von Cremes oder Pflastern, Injektionen oder subkutane Implantate - allesamt Arzneiformen zur langsamen kontrollierten Freisetzung.

Viele der in diesen Therapien verwendeten Steroidhormone, wie Testosteron und Dehydroepiandrosteron (DHEA, synonym auch Prasteron, Androstenolon oder 3β-hydroxyandrost-5-en-17-on) sind gemäß der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) jederzeit (innerhalb und außerhalb von Wettkämpfen) verboten, dabei macht es keinen Unterschied, ob die Substanz natürlich, bioidentisch oder synthetisch ist.

Die Indikationen für zugelassenen Testosteron-Präparaten sind zudem eng gefasst und decken nur Labor-gestützte Substitutionstherapien bei schweren Hormon-Defiziten ab („männlicher Hypogonadismus“). Ein Nandrolon enthaltendes Arzneimittel darf bei Osteoporose sowie ergänzend bei krankheitsbedingtem Muskelabbau zur Anwendung kommen.

Oftmals werden diese Therapien damit beworben, dass damit die Hormon-Spiegel der Probanden nur wieder auf normales Niveau gebracht werden. Unabhängig davon, dass dies ohne entsprechende medizinische Indikation und medizinische Ausnahmegenehmigung im Sport verboten ist, rät die NADA Austria allen Personen dringend, vor der Anwendung von Hormon-Ersatztherapien eine gründliche medizinische Beratung in Anspruch zu nehmen und sich über die möglichen Risiken und Nebenwirkungen zu informieren.

In jedem Fall sollte die Meinung unabhängiger Endokrinolog:innen eingeholt werden und Selbstmedikation (z.B. über Nahrungsergänzungsmittel) oder Behandlungen durch nicht qualifizierte Personen unterlassen werden.

Abnehmprodukte

Die große Nachfrage nach Wundermitteln zur Gewichtsreduktion führt zu zahlreichen fragwürdigen Angeboten.

So wird etwa das Hormon hCG (humanes Choriongonadotropin), das für die Behandlung weiblicher Unfruchtbarkeit zugelassen ist, als Abnehmmittel propagiert. HCG ist aber nicht für den rezeptfreien Verkauf, z.B. als Nahrungsergänzungsmittel oder homöopathisches Medikament zugelassen. Für Männer ist die Verwendung von hCG entsprechend der Verbotsliste der WADA verboten. Auch wenn hCG für Frauen nicht verboten ist, sollten Sportlerinnen dennoch vorsichtig sein.

Zur Unterstützung beim Abnehmen werden auch Stimulanzien (z.B. Phentermin) beworben. Viele dieser Aufputschmittel sind im Wettkampf verboten.

Ebenfalls strikt abzuraten ist von Nahrungsergänzungsmitteln zum Zweck der Gewichtsabnahme, die Ephedrin enthalten. Ephedrin fällt unter die im Wettkampf verbotenen Stimulanzien, wenn ein gewisser Grenzwert überschritten wird. Dringend abzuraten ist zudem von der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln auf der Basis von „pflanzlichem“ Higenamin, da dieses zu den für Sportler:innen zu allen Zeiten verbotenen Beta-2-Agonisten zählt.

In letzter Zeit sorgten vor allem Medikamente mit dem Wirkstoff Semaglutid für Aufsehen. Die rezeptpflichtigen Medikamente, bekannt unter den Namen Ozempic® und Rybelsus®,  sind in Europa von der EMA (Europäische Arzneimittel-Agentur) zur Behandlung von Typ-2-Diabetes zugelassen, während das Medikament Wegovy® eine Zulassung für die Behandlung von Adipositas (=schweres Übergewicht) hat.

Die Dosierung des Wirkstoffs ist in den jeweiligen Medikamenten unterschiedlich. Generell erhöht Semaglutid jedoch die Insulinproduktion und verringert die Freisetzung von Glucagon bei einem hohen Blutzuckerspiegel. Bei einem zu niedrigen Blutzuckerspiegel verringert Semaglutid die Insulinausschüttung, senkt jedoch nicht die Freisetzung von Glucagon. Außerdem verlangsamt es die Magenentleerung, was zu einem verringerten Appetit und in der Folge zu Gewichtsreduktion führen kann.

Der Hype um diese Arzneimittelgruppe nahm seinen Ausgang bei den internistischen Gesellschaften, die zunächst den „Zusatznutzen“ einer beobachteten Gewichtsreduktion feststellte und alsbald als zweckmäßig für ein verringertes Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen bewerteten. Diese setzten sich für die Anwendung der Wirkstoffe auch ohne diabetische Erkrankung ein.

Als sich die Nachricht über dieses „Wundermittel“ verbreitete, kam es vermehrt zur „Off-Label-Anwendungen“ und sorgte durch die hohe Nachfrage dafür, dass es sogar zwischenzeitlich einen Versorgungsnotstand für die ursprünglichen Adressat:innen der Arzneimittelgruppe, nämlich die Typ-2-Diabetiker und von Adipositas betroffenen Personen, gab.

Wie viele andere Medikamente haben auch diese Nebenwirkungen. Diese reichen von Übelkeit, Durchfall und Verstopfung bis hin zur Gewichtszunahme beim Absetzen des Medikaments und daraus resultierenden psychologischen Auswirkungen.

Auch wenn Semaglutid derzeit nicht auf der Verbotsliste der WADA steht, ist es wichtig zu beachten, dass jedes Medikament, auch wenn es nicht verboten ist, nur unter ärztlicher Aufsicht und für den vorgesehenen medizinischen Zweck verwendet werden sollte. Missbrauch und „Off-Label-Anwendungen“ von Medikamenten kann ernsthafte gesundheitliche Folgen haben.

Intravenöse (IV) Infusionen von Vitaminen oder Kochsalzlösung

Intravenöse Infusionen werden oftmals als „Boutique-“, „Concierge“- oder „Katerheilmittel" beworben, verbreitet ist auch die Bezeichnung "Myer's-Cocktail". Einige Dienstleiter bieten sogar mobile oder „ambulante“ Infusionsgeräte an, die zu Hause verwendet werden können.

Alle intravenösen Injektionen von mehr als 100 ml innerhalb von 12 Stunden sind für Sportler:innen jederzeit verboten, unabhängig davon, was sich im Infusionsbeutel befindet. Die einzige Ausnahme besteht, wenn eine Infusion, indikationsgerecht und penibel dokumentiert, im Rahmen einer Krankenhausbehandlung, eines chirurgischen Eingriffs oder einer klinischen Diagnoseuntersuchung erfolgt. Im Sinne der Anti-Doping-Bestimmungen gelten Wellness- oder Anti-Aging-Kliniken nicht als Krankenhauseinrichtungen.

Ozontherapie

Unter dem Schlagwort "Ozontherapie" werden verschiedene Behandlungsarten angeboten. Bei einer Form der Ozontherapie wird Blut aus einer Vene entnommen, mit Ozon behandelt und dann wieder in den Körper injiziert. Diese Methode der Ozontherapie, die im Grunde nichts anderes als eine Eigenbluttherapie darstellt, ist jederzeit verboten.

Während Ozon selbst als Substanz nicht verboten ist, sind alle Behandlungen, die Blut entfernen und wieder in den Kreislauf einführen, verboten. (Die einzige Ausnahme von diesem strikten Verbot sind PRP-Behandlungen aufgrund medizinisch diagnostizierter Notwendigkeiten sowie Blutplasmaspenden.).

Zusammengemischte Präparate

Anti-Aging-, Gesundheits-, Well-Being- oder Wellness-Kliniken stellen häufig individuelle Präparate für ihre Patient:innen her oder verschreiben diese. Sportler:innen, die ein Rezept für ein zusammengemischtes Medikament oder Nahrungsergänzungsmittel haben, sollten sich darüber im Klaren sein, dass im Vergleich zu vorverpackten verschreibungspflichtigen Produkten ein erhöhtes Risiko von Verunreinigungen besteht, da diese händisch und möglicherweise an Arbeitsstätten hergestellt werden, in denen auch verbotene Substanzen verwendet werden.

Therapien bei Nebennierenschwäche

In den letzten Jahren diagnostizieren einschlägige Kliniken eine „Nebennierenschwäche“, die mit oralem Kortison behandelt wird. Die Verwendung von Kortison ist verschreibungspflichtig und im Wettkampf verboten.

Stammzelltherapien und Orthobiologie

Oftmals werden auch Stammzellen- oder andere orthobiologischen Behandlungen angeboten. Dabei handelt es sich um biologische Substanzen, die den Heilungsprozess bei Verletzungen der Muskeln sowie des Halte- und Stützapparates beschleunigen sollen.

Laut der WADA-Verbotsliste können „Stammzellinjektionen verboten sein oder auch nicht, je nachdem, wie das Zellmaterial für die Verwendung manipuliert oder verändert wird.“ In den meisten Fällen ist eine Stammzelltherapie zulässig, wenn dem Material keine verbotenen Substanzen zugesetzt werden und die Stammzellen nur lokal auf die Verletzung aufgetragen werden, ohne dass eine Leistungssteigerung angestrebt wird. Stammzellinjektionen sind verboten, wenn das Produkt in einer Weise verändert wird, die einen leistungssteigernden Nutzen bieten kann.

Homöopathische Mittel

Homöopathische Arzneimittel stehen oftmals aufgrund fehlender Studien zu ihrer Wirksamkeit und Sicherheit in der Kritik. Da viele Produkte keine Zulassung als Medikament haben, erfolgt die Anwendung der meisten homöopathischen Mittel ebenso wie Nahrungsergänzungsmittel auf eigenes Risiko der Sportler:innen.

Nahrungsergänzungsmittel

Nahrungsergänzungsmittel (NEM) werden oftmals als völlig unbedenklich eingeschätzt. Wie sollten Vitamine, Eiweiß, Kohlenhydrate oder Mineralstoffe zu Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen führen? Leider kann das ein Irrtum sein. Mehrere unabhängige Studien der letzten 15 Jahre zeigen, dass bei bestimmten NEM-Produktgruppen bis zu 58 Prozent der Präparate verbotene Substanzen enthielten.

Jedes Jahr werden weltweit zahlreiche Sportler:innen aufgrund von verunreinigten Nahrungsergänzungsmitteln positiv getestet. Auch in Österreich gibt es pro Jahr durchschnittlich 2-3 Fälle, die darauf zurückgeführt werden.

Mehr dazu hier: Nahrungsergänzungsmittel

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