Bei alternativen Behandlungen handelt es sich um verschiedenste Anwendungen, die als Ergänzung oder anstelle von standardmedizinischen Therapien eingesetzt werden. Beispiele dafür reichen vom Vitamin-Cocktail über UV-Bestrahlungen bis hin zur Ozontherapie. Einige Methoden bedeuten einen Verstoß gegen die Verbotsliste der Welt Anti-Doping Agentur.
Besondere Vorsicht ist jedenfalls geboten bei der Verabreichung von Infusionen. Selbst wenn die enthaltene Substanz nicht verboten ist, sind intravenöse Infusionen und/oder Injektionen mit mehr als 100ml über einen Zeitraum von 12 Stunden zu jeder Zeit verboten. D.h. eine 200 ml Kochsalz-Infusion ist verboten, unabhängig davon, ob noch eine verbotene Substanz beigemischt ist oder nicht. Einzige Ausnahme dazu ist, wenn diese Behandlung rechtmäßig im Zuge einer Spitalsbehandlung, eines chirurgischen Eingriffes oder einer klinisch diagnostischen Untersuchungen verabreicht wurde.
Vorsicht ist auch bei der Behandlung mit Ozon geboten. Während die Substanz an sich ist nicht verboten ist, kann die Anwendungsform sehr wohl unter die Anti-Doping Bestimmungen fallen. So fällt etwa die Behandlung von Blut oder Blutbestandteilen mit Ozon unter die verbotenen Methoden, da laut Verbotsliste neben der Entnahme und Rückführung von Blut oder Blutbestandteilen auch die intravaskuläre Zufuhr von Ozon eine Manipulation von Blut und Blutbestandteilen darstellt. Konkret ist verboten: "Jegliche Form der intravaskulären Manipulation von Blut oder Blutbestandteilen mit physikalischen oder chemischen Mitteln."
Sportler:innen sind daher dazu aufgerufen sich vor der Behandlung mit alternativen Methoden ausreichend zu informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: medizin@nada.at.
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Verbotsliste