Die wesentlichste Änderung, welche allerdings erst 2024 in Kraft tritt, ist das Verbot von Tramadol. Neben einigen Klarstellungen und Ergänzungen, gibt es eine Vielzahl von grundlegende Änderungen:
Verbot von Tramadol am 2024
Ab dem 01.01.2024 wird die Substanz "Tramadol" innerhalb des Wettkampfs verboten sein. Die Zeit bis dahin soll dazu genutzt werden, Sportler:innen und Betreuer:innen über das kommende Verbot zu informieren und medizinischem Fachpersonal die Möglichkeit geben, sich auf die Änderung vorzubereiten.
Verbot von Myostatin-Vorläufer neutralisierenden Antikörpern
Ab 01.01.2023 sind bei den Substanzen, die die Aktivierung des Aktivin-Rezeptors IIB verhindern, auch Myostatin-Vorläufer neutralisierende Antikörper verboten. Als Beispiel dafür nennt die Verbotslise die Substanz "Apitegromab".
Klarstellung zu Diuretika und Maskierungsmittel
Die Substanz "Torasemid" wurde als Beispiel hinzugefügt. Zudem wurde klargestellt, dass die topische ophthalmische Verabreichung von Carboanhydrasehemmern (z.B. Dorzolamid, Brinzolamid) in Verbindung mit Substanzen, die einem Grenzwert unterliegen, eine Medizinische Ausnahmegenehmigung benötigt.
Erweiterung des Verbots von Betablockern
Ab 01.01.2023 ist die Anwendung von Betablockern im Minigolf innerhalb des Wettkampfs verboten. Im Unterwassersport (CMAS) wurde in den Unterdisziplinen des Apnoetauchens, Speerfischens und Zielschießens das Verbot von Betablockern auf den Zeitraum außerhalb von Wettkämpfen erweitert.
Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.
Download:
Verbotsliste 2023 (deutsche Übersetzung)