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TUE-Pflicht für Mannschaften im Nationalen Testpool

zurück Bild zeigt Ärztin mit Smartphone

Sportler*innen, die ins Mannschaftssegment des Nationalen Testpool aufgenommen wurden, müssen für die therapeutisch notwendige Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden, zu der es keine geeignete therapeutische Alternative gibt, im Vorhinein eine medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) beantragen.

Mit dem Anti-Doping Bundesgesetz 2021 wurde ein Mannschaftssegment des Nationalen Testpools geschaffen. Neben einigen anderen Verpflichtungen, welche die darin ab der Saison 2021/22 aufgenommenen Mannschaften zu erfüllen haben (z.B. Wochentrainingspläne, Erreichbarkeiten bei der Abwesenheit von Mannschaftsaktivitäten) bedeutet vor allem die Notwendigkeit des Antrages auf medizinische Ausnahmegenehmigung im Vorhinein eine wesentliche Änderung.

Was tun bei Krankheit oder Verletzung?

Die kostenlose „MedApp“ der NADA Austria bietet eine einfache und schnelle Möglichkeit, um österreichische Medikamente auf verbotene Substanzen oder Methoden zu überprüfen. Die „MedApp“ wurde für iOS und Android entwickelt und steht auch als Online-Medikamentenabfrage (www.nada.at/medikamentenabfrage) zur Verfügung.

Sollten Sportler*innen, die ins Mannschaftssegment des Nationalen Testpool aufgenommen wurden, eine medizinische Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden benötigen und keine geeignete Therapie mit erlaubten Alternativen möglich sein, müssen diese vor der Anwendung eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen.

Wird dies verabsäumt, droht ein Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen. Notfallbehandlungen müssen selbstverständlich unverzüglich vorgenommen werden, der Antrag ist zeitnah nachzuholen.

Für alle Sportler*innen, die nicht im Nationalen Testpool sind, besteht die Möglichkeit der Antragsstellung nur im Zusammenhang mit einer durchgeführten Dopingkontrolle. Da in diesem Fall eine gewisse Unsicherheit besteht, ob der Antrag tatsächlich retroaktiv genehmigt wird oder nicht, hat die WADA eine ganze Reihe von Richtlinien veröffentlicht. Diese helfen bei der Einschätzung, welche Unterlagen für die jeweilige Erkrankung erforderlich sind.

Zu beachten ist, dass der Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung vertrauliche, gesundheitsbezogene Daten enthält. Sportler*innen sind daher angehalten, den Antrag immer direkt an die NADA Austria und nicht an ihren Verein oder Verband zu schicken. Unabhängig davon können die Sportler*innen den Verein selbstverständlich über den Antrag informieren, wenn diese das möchten. Sie sind nach den Anti-Doping Bestimmungen und der Datenschutzgrundverordnung aber nicht dazu verpflichtet.

Weitere Infos dazu unter www.nada.at/medizin

Einige Beispiele:

  • Intravenöse Infusionen von mehr als 100 ml innerhalb von 12 Stunden sind verboten, es sei denn sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhausbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen verabreicht. Wird der Grenzwert überschritten und die Behandlung außerhalb der genannten Einrichtungen vorgenommen, ist eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig.
  • Asthma-Behandlungen mit den Wirkstoffen Formoterol, Salbutamol, Salmeterol und Vilanterol sind erst ab einem gewissen Grenzwert verboten, sodass in der Regel bei Einhaltung der therapeutisch verordneten Dosierung keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden muss. Sämtliche anderen Wirkstoffe sind verboten und bedürfen einer medizinischen Ausnahmegenehmigung. Diese wird allerdings - wie in allen anderen Fällen auch - nur genehmigt, wenn es keine therapeutischen geeigneten erlaubten (bzw. erst ab Grenzwert verbotenen) Alternativen gibt.
  • Ab 1.1.2022 sind bei Glukokortikoiden sämtliche Injektionsarten im Wettkampf verboten. Bislang war nur die intramuskuläre, intravenöse, orale und rektale Anwendung ausgeschlossen. Dies bedeutet eine wesentliche Änderung, durch die beispielsweise auch die verbreitete Behandlungsform der intraartikulären Glukokortikoidgabe verboten wird. Sollte eine Injektion mit Glukokortikoiden notwendig sein, ist eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig.
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