Bisher waren neben der oralen und rektalen Anwendung auch die intravenöse und intramuskuläre Injektion im Wettkampf verboten. Dies wird nun ab 2022 auf alle Arten von Injektionen ausgeweitet, somit unter anderem auch intraartikulär ("Spritze ins Gelenk").
Einzelne Anwendungsarten bzw. Substanzen (z.B. die intramuskuläre Injektion von Triamconolon acetonid) benötigen bis zu 60 Tage, bis sie soweit abgebaut sind, dass sie unter der analytischen Nachweisgrenze liegen. Diese Abbauzeiten wurden von der WADA im Rahmen der Begleitdokumente zur Verbotsliste bekannt gegeben und sind auch in der neu veröffentlichten Richtlinie enthalten, laut der es drei Anwendungsfälle zu unterscheiden gibt:
Anwendung innerhalb des Wettkampfes
In diesem Fall wird eine medizinische Ausnahmegenehmigung benötigt. Testpoolsportler*innen müssen diese im Vorhinein beantragen, alle anderen haben die Möglichkeit, diese im Nachhinein im Zusammenhang mit einer allfälligen Dopingkontrolle zu beantragen.
Bitte beachten Sie, dass eine Begutachtung durch die Ärztinnen- und Ärztekommission der NADA Austria Zeit benötigt. Sollte die Zeit zwischen Antragstellung und Wettkampf sehr kurz sein, ist daher besonders darauf zu achten, dass der Antrag vollständig mit allen relevanten Befunden und Dokumentationen gestellt wurde und es keine erlaubte Alternative zur Behandlung mit Glukokortikoiden gibt.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag prinzipiell auch abgelehnt werden kann, wenn es beispielsweise eine erlaubte Alternative gegeben hätte oder entscheidende Befunde oder Unterlagen fehlen. Zur Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte, welche Befunde genau gefordert sind und welche Kriterien einzuhalten sind, um die Wahrscheinlichkeit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung zu erhöhen, hat die WADA eigene Checklisten und Guidelines erstellt.
Anwendung außerhalb des Wettkampfes, aber innerhalb der Abbauzeit
In diesem Fall kann eine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig werden. Vor der Anwendung muss vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin geprüft werden, ob es eine erlaubte Alternative zur Behandlung gibt. Zudem sollten die relevanten Befunden und Dokumentationen entsprechend vorbereitet sein.
Ein Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung muss aber noch nicht eingebracht werden, es wird abgewartet, ob die Konzentration in der Probe überhaupt den analytischen Grenzwert übersteigt ("positive Probe"). In diesem Fall kann der Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung im Nachhinein (retroaktiv) eingebracht werden.
Bitte beachten Sie, dass dieser Antrag prinzipiell auch abgelehnt werden kann, wenn es beispielsweise eine erlaubte Alternative gegeben hätte oder entscheidende Befunde oder Unterlagen fehlen. Zur Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte, welche Befunde genau gefordert sind und welche Kriterien einzuhalten sind, um die Wahrscheinlichkeit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung zu erhöhen, hat die WADA eigene Checklisten und Guidelines erstellt.
Anwendung außerhalb des Wettkampfes außerhalb der Abbauzeit
In diesem Fall ist mit hoher Wahrscheinlichkeit keine medizinische Ausnahmegenehmigung notwendig. Trotzdem muss vom behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin geprüft werden, ob es eine erlaubte Alternative zur Behandlung gibt. Zudem sollten die relevanten Befunden und Dokumentationen entsprechend vorbereitet sein. Zur Unterstützung der Ärztinnen und Ärzte, welche Befunde genau gefordert sind und welche Kriterien einzuhalten sind, um die Wahrscheinlichkeit einer medizinischen Ausnahmegenehmigung zu erhöhen, hat die WADA eigene Checklisten und Guidelines erstellt.
Links:
Guideline der WADA zu Glukokortikoiden (englisch)
Checklisten der WADA zu verschiedenen Behandlungen
Guidelines der WADA zur Antragsstellung für verschiedene Behandlungen