In Zusammenarbeit zwischen deutschen und österreichischen Ermittlern wurden am 27. Februar 2019 und in den nachfolgenden Tagen 15 Festnahmen und zahlreiche Hausdurchsuchungen durchgeführt. 50 Personen aus neun Ländern wurden als Beschuldigte geführt. Die NADA Austria war im Rahmen der im Anti-Doping Bundesgesetz vorgesehenen Möglichkeiten ebenfalls vor Ort und umfassend eingebunden. Auch wenn die rechtliche Aufarbeitung noch nicht vollständig abgeschlossen ist und einige der Beschuldigten gegen die erstinstanzlichen Urteile berufen haben, so lässt sich doch Bilanz ziehen.
Sportrechtliche Verfahren
In 16 Fällen wurde von der NADA Austria ein Prüfantrag zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gegen Sportlerinnen, Sportler, Trainer und Betreuer an die unabhängige Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) geschickt. Der überwiegende Teil dieser Verfahren ist bereits rechtskräftig abgeschlossen, mit Sanktionen zwischen drei Jahren und lebenslangen Sperren für alle Sportarten. Zum derzeitigen Zeitpunkt bedeutet dies eine Gesamtsperrdauer von 48,5 Jahren und zwei lebenslange Ausschlüsse.
Auch in vielen Fällen, die ausländische Sportlerinnen und Sportler bzw. Betreuungspersonen betreffen, gibt es bereits rechtskräftige Entscheidungen durch den jeweiligen internationalen Sport-Fachverband oder die zuständige Anti-Doping Organisation. Einige Verfahren werden aber auch erst jetzt geführt, da zunächst die entsprechenden strafrechtlichen Verfahren im Hinblick auf mögliche zusätzliche Beweise abgewartet wurden.
Strafrechtliche Verfahren
Zahlreiche strafrechtliche Verfahren gegen heimische Beschuldigte, die großteils am Landesgericht Innsbruck durchgeführt wurden, sind bereits erstinstanzlich abgeschlossen. Je nach individuellem Fall wurden Geldstrafen und Haftstrafen zwischen 5 Monaten bedingt bis zu 24 Monaten, davon 8 Monate unbedingt, ausgesprochen. Darüber hinaus wurden insgesamt mehr als € 450.000,- für verfallen erklärt, d.h. die betroffenen Personen müssen diese unrechtmäßig erhaltenen Gelder an den Staat zurückerstatten. In einigen Fällen wurde gegen die Urteile berufen.
Einige Urteile gegen ausländische Beschuldigte sind noch ausständig. Das am Landesgericht München II durchgeführte Verfahren gegen einen der Hauptorganisatoren des Netzwerkes und seine Helfer und Komplizen wurde aber nach zahlreichen Verhandlungstagen abgeschlossen. Am markantesten ist hierbei die Haftstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten für Mark S.
Konsequenzen in der Anti-Doping Arbeit
NADA-Geschäftsführer Cepic: "Die Operation Aderlass hat gezeigt, dass das es zur Aufdeckung von professionellen Betrugsnetzwerken es nicht nur die Anti-Doping Organisationen, sondern auch staatliche Ermittlungsbehörden braucht. Das Anti-Doping Bundesgesetz bietet eine sehr gute, effektive Grundlage für die Zusammenarbeit zwischen der NADA Austria, der Polizei, insbesondere dem Schwerpunktreferat des Bundeskriminalamtes, dem Zoll und den Staatsanwaltschaften."
Als unmittelbare Konsequenz wurde bereits kurz nach dem Zugriff die Kontrollstrategie verändert, um auf die neuen Erkenntnisse zu reagieren. Kontrollen erfolgen nun in gewissen Sportarten noch unmittelbarer vor dem Wettkampf. Zudem wurde auf Anregung der NADA Austria und ihrer deutschen Kollegen das Regelwerk für Dopingkontrollen aktualisiert, um verstärkt auf gewisse Zeichen von Blutdoping achten zu können.
Auch im Bereich der präventiven Anti-Doping Arbeit hat die "Operation Aderlass" für Veränderungen gesorgt. Mit der Neufassung des Anti-Doping Bundesgesetz 2021 wurde erstmals eine Verpflichtung für die heimischen Sportorganisationen zur umfassenden Dopingprävention in Abstimmung mit der NADA Austria vorgeschrieben.