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Neues Anti-Doping-Bundesgesetz erfüllt Vorgaben der WADA

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Am 1.1.2015 trat die Novelle des neuen Anti-Doping-Bundesgesetzes in Kraft. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat nun offiziell bestätigt, dass das österreichische Anti-Doping Bundesgesetz und die NADA Austria alle Bestimmungen des seit 1. Jänner 2015 gültigen Welt-Anti-Doping-Codes erfüllen.

Die NADA Austria erfüllt somit die Vorgaben des Welt-Anti-Doping-Codes, während 68 Nationale Anti-Doping-Agenturen weltweit die Vorgaben noch nicht oder nicht zur Gänze erfüllen. In einigen Ländern laufen derzeit parlamentarische Prozesse.

Sportminister Gerald Klug: "Die Umsetzung der Vorgaben des Welt-Anti-Doping-Codes war eines der wesentlichen Ziele der Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes. Die Einstufung der WADA zeigt, dass Österreichs Bemühungen für einen sauberen Sport auch international anerkannt werden."

Neben dem Anti-Doping Bundesgesetz wurden mit 1. Jänner 2015 auch die Anti-Doping Grenzmengenverordnung novelliert und die neue Verbotsliste veröffentlicht.

Im Rahmen dieses Überarbeitungsprozesses war die Expertise der NADA Austria voll gefordert. Einerseits galt es, die Vorgaben der WADA in die österreichische Rechtsordnung zu übersetzen, andererseits war es ein wichtiges Ziel, das Anti-Doping Bundesgesetz anhand der Erfahrungen aus dem Vollzug der letzten Jahre weiterzuentwickeln, um die sauberen Sportlerinnen und Sportler bestmöglich zu schützen.

"Ich freue mich, dass die Anstrengungen des letzten Jahres erfolgreich waren und die WADA nunmehr bestätigt hat, dass wir international einmal mehr zu den Vorreitern in der Anti-Doping Arbeit zählen", so NADA-Geschäftsführer Mag. Michael Cepic.

Hauptaufgabe der NADA Austria ist die umfassende Anti-Doping Arbeit zum Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler. Gemeinsam mit ihren Partnern setzt die NADA Austria alles daran, den Traum aller für den Sport engagierten Personen zu verwirklichen: Sport ohne Doping.

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