Die Grundanforderung von 90 ml bleibt grundsätzlich bestehen, allerdings besteht die Möglichkeit, dass auch ein spezifisches Gewicht von 1.003 als ausreichend akzeptiert wird, falls mehr als 150 ml abgegeben wurden. Falls mehr als 90 ml, aber weniger als 150 ml abgegeben wurden, bleibt die Mindestanforderung von 1.005 bestehen.
Athleten, deren Proben unter den genannten Grenzwerten liegen, müssen weitere Proben abgeben, bis die Vorgaben zum spezifischen Gewicht erfüllt wurden.
Da sich die Analytik in den letzten Jahren deutlich weiterentwickelt hat, konnten diese Änderungen vorgenommen werden, um die Zeit in den Dopingkontrollstationen in einigen Fällen deutlich zu reduzieren.
Die neuen Vorgaben sind ab 1. März gültig und betreffen somit ab sofort alle Probennahmen, unter anderem auch bei den Olympischen und Paralympischen Spielen Tokio 2020.