Der Bericht wird derzeit ausgewertet und analysiert, bereits jetzt lässt sich allerdings absehen, dass die Umsetzung der international gültigen Anti-Doping Bestimmungen weltweit nach wie vor nicht auf vergleichbarem Niveau ist. Dies ist allerdings essentiell, um die wichtigste Aufgabe der Anti-Doping Arbeit zu gewährleisten: Den Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler.
Die NADA Austria übernimmt seit einigen Jahren eine aktive Rolle bei der Weiterentwicklung und Verbesserung der Anti-Doping Arbeit. Aus Sicht der NADA Austria werden nachfolgend einige der notwendigen kurz-, mittel- und langfristigen Konsequenzen zusammengefasst:
- Dopingkontrollen, Analysen und Sanktionen müssen von vollständig unabhängigen Organisationen durchgeführt werden. Der österreichische Weg mit einer unabhängigen Anti-Doping Agentur und einer unabhängigen Rechts- und Schiedskommission gilt hier im internationalen Kontext als vorbildhaft. Mit der am 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Novelle des Anti-Doping Bundesgesetzes wurde eine starke Grundlage für die Anti-Doping Arbeit geschaffen.
- Die nationalen und internationalen Sportorganisationen können sich dadurch vollständig auf die präventive Anti-Doping Arbeit im Sinne von Information, Aufklärung und Bewusstseinsbildung konzentrieren. Die derzeit für die Anti-Doping Arbeit eingesetzten finanziellen Mittel der Sportorganisationen müssen den unabhängigen Organisationen zur Verfügung gestellt werden.
- Das Compliance-System der WADA muss gestärkt werden. Die Überprüfung darf nicht nur auf dem Papier stattfinden, sondern auch in Form von stichprobenartigen bzw. schwerpunktmäßigen Vor-Ort-Überprüfungen. Länder, die die Vorgaben des Welt-Anti-Doping-Codes und der dazugehörigen Internationalen Standards nicht erfüllen, sind entsprechend zu sanktionieren.
- Zusätzlich zu den nationalen und regionalen Anti-Doping Agenturen muss eine internationale Dopingkontroll-Einrichtung geschaffen werden, die einerseits die nationalen Dopingkontroll-Programme verstärkt, andererseits aber auch potentielle Fehlentwicklungen in diesen Programmen aufzeigen kann.
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen sport- und strafrechtlichen Ermittlungsstellen und Stärkung des Whistleblowing-Systems.
- Ausbau von Präventionsprogrammen, nicht nur für (junge) Sportlerinnen und Sportler, sondern auch für alle Personen aus deren Umfeld (Trainer, Betreuer, Eltern, Lehrer, Funktionäre, Ärzte, etc.).