Mag. Michael Mader, der Leiter des Dopingkontrollsystems der NADA Austria, gab einen Überblick zum arbeitsreichen Jahr 2022. Als Neuerung für die kommenden Monate wurde der Einsatz der digitalisierten Dopingkontrolle angekündigt. Das sogenannte "ADAMS-Paperless" entwickelt sich sehr erfreulich, der Einsatz wird auch 2023 weiter fortgeführt und ausgebaut werden.
Mag. Alexander Sammer, der Leiter der Abteilung Recht & Investigation gab einen Einblick in die Verfahren 2022 und widmete seinen Vortrag dem Thema "Athlete Biologigal Passport". Die darin enthaltenen Biologische Parameter (HGB, Ret, etc.) aus unterschiedlichen Dopingkontrollen werden über einen längeren Zeitraum beobachtet und können indirekt zum Nachweis von dopingrelevantem Verhalten beitragen. Zudem wurde ein Aufruf an die Verbände gestellt, das anonyme Hinweisgeber:innen der NADA Austria zu nutzen. Hinweise stellen eine der zuverlässigsten und erfolgversprechendsten Informationsquellen bei der Verhinderung von Doping im Sport dar.
Mag. Dr. David Müller, der Leiter der Abteilung Information und Prävention sowie Medizin, berichtete über die Umsetzung der Präventionsvorgaben aus dem "Anti-Doping Bundesgesetz 2021". Die gemeinsam mit den Verbänden und Sportorganisationen erstellten Präventionspläne und deren Maßnahmen sind umzusetzen, da andernfalls eine Nichterfüllung im NADA Austria Jahresbericht festgehalten wird. Zentrale Bausteine der Präventionsmaßnahmen sind eLearning-Kurse und darauf aufbauende, interaktive Schulungen im Rahmen des neuen Schulungskonzeptes "Linked Learning" der NADA Austria.
Im Bereich der Medizin wurde insbesondere auf Medizinische Ausnahmegenehmigungen eingegangen. Testpoolsportler:innen (dies betrifft seit der Saison 2021/22 auch ausgewählte Mannschaftssportarten) müssen die entsprechenden Anträge vor der Behandlung stellen. Es gibt aber einige Ausnahmen von dieser Regel, beispielsweise bei dem seit 01.01.2022 geltenden Verbot von Glukokortikoid-Injektionen. Die NADA Austria hat dazu eine eigene Guideline zum Umgang mit Glukokortikoiden erstellt. In jedem Fall, egal ob im Vorhinein oder im Nachhinein, ist von zentraler Bedeutung, dass es keine erlaubten Alternativen zur Behandlung mit verbotenen Substanzen oder Methoden geben darf. Sollte dies der Fall sein und es keine schlüssige Erklärung für die Nicht-Anwendung der erlaubten Alternativen geben, wird der Antrag abgelehnt, was im Falle einer bereits erfolgten Behandlung zur Einleitung eines Anti-Doping Verfahrens mit allfällig nachfolgenden Sanktionen führt. Die NADA Austria rät daher dringend, die entsprechenden Checklisten und Guidelines der WADA zu befolgen.