Durch die neuen gesetzlichen Grundlagen wurden die Medizinischen Kommissionen zusammengelegt und ebenso wie die unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) verkleinert, um dem Grundsatz der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit noch besser zu entsprechen.
Die Ärztekommission (vormals aufgeteilt in Allgemeine Ärztekommission und Zahnärztekommission) besteht nunmehr aus insgesamt fünf Mitgliedern, wobei die Experten der Pharmazie bzw. der Zahnheilkunde nur bei fachlich einschlägigen Anträgen und Beratungen beizuziehen sind.
Ständige Mitglieder der Ärztekommission sind OA Dr. Gerhard Postl, HR Univ.-Prof. Dr. Alfred Aigner und OA Dr. Rainer Popovic. Als Experte der Zahnheilkunde bzw. Expertin der Pharmazie wurden Univ. Ass. DDr. Christoph Schmölzer bzw. Mag. pharm. Cornelia Haminger bestellt.
Die ÖADR besteht entsprechend den Vorgaben des ADBG aus zwei Juristen und einem Experten der Sportmedizin. Durch die Nominierungsmöglichkeit eines weiteren Mitglieds durch den jeweils zuständigen Bundes-Sportfachverband erreicht die ÖADR eine maximale Größe von vier Mitgliedern.
Vorsitzender der ÖADR ist weiterhin Mag. Gerhard Propst. Dr. Michael Danek konnte als zweites juristisches Mitglied gewonnen werden. Prim. Dr. Angelika Karner-Nechvile steht weiterhin als Expertin der Sportmedizin zur Verfügung.
Die Struktur der ehrenamtlich arbeitenden Ethikkommission wurde bei der Novelle des ADBG beibehalten. Bei der präventiven Anti-Doping Arbeit wird die NADA Austria weiterhin von den langjährigen Kommissionsmitgliedern Univ.-Prof. Dr. Peter Schober, Mag. Sonja Spendelhofer, Dr. Thomas Wörz und Priv. Doz. P. MMag. Dr. Bernhard Maier SDB unterstützt. Der prominente Neuzugang Mag. Anton Innauer verstärkt die Ethikkommission.
Die Zusammensetzung der Veterinärmedizinischen Kommission blieb unverändert. Dr. FTA Constanze Zach, Mag. Karin Himmelmayer und Dr. Ivo Schmerold stehen auch weiterhin zur Verfügung.
Die Mitglieder der Auswahlkommission werden seit der Novelle des ADBG für zwei Jahre (bisher ein Jahr) bestellt. Die Namen der Mitglieder werden wie bisher nicht veröffentlicht.
Für jedes der für vier Jahre (Auswahlkommission: für zwei Jahre) bestellten Mitglieder wurde gemäß dem Anti-Doping Bundesgesetz für den Verhinderungsfall ein Ersatzmitglied mit entsprechender Qualifikation bestellt.
Überblick über die Mitglieder und Ersatzmitglieder der Kommissionen der NADA Austria:
Ärztekommission | Ersatzmitglieder |
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Ethikkommission | Ersatzmitglieder |
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Veterinärmedizinische Kommission | Ersatzmitglieder |
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Unabhängige Österreichische Anti-Doping Rechtskommission |
Ersatzmitglieder |
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