Dopingkontrollen dienen dem Schutz der sauberen Sportler und werden – so die Vorgabe der Welt-Anti-Doping-Agentur – in jedem Land gemäß dem "International Standard for Testing and Investigations" durchgeführt. Ziel dieses Regelwerks ist es, intelligente Dopingkontrollen durchzuführen und den Spielraum für Betrüger möglichst gering zu halten. Wesentliches Element eines modernen Dopingkontroll-Programms sind unangekündigte, unvorhersehbare Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen, da zahlreiche Dopingpraktiken in diesem Zeitraum angewandt werden, bspw. zum Muskelaufbau, zur Steigerung der Ausdauerfähigkeit oder zur schnelleren Regeneration.
Um unangekündigte Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen durchführen zu können, müssen Spitzensportler, die dem sogenannten "Nationalen Testpool" zugeteilt wurden, ihre Aufenthaltsinformationen ("Whereabouts") im Anti-Doping Administration & Management System (ADAMS) bekannt geben. Gefordert ist dabei keine 24-Stunden-Überwachung, sondern die Angabe der täglichen Übernachtungsadresse sowie sportbezogener Aktivitäten (z.B. Training, Wettkämpfe). Sportler, die dem Topsegment des Testpools zugeteilt wurden, müssen zusätzlich für jeden Tag eine Stunde angeben.
ADAMS erlaubt es den Sportlern, ihre Informationen in jedem Land der Welt zu jeder Zeit aktuell zu halten. Sollte es einmal keinen direkten Internet-Zugang geben, besteht die Möglichkeit, einen Vertreter mit der Wartung der Daten zu beauftragen. Zudem ist auch eine Aktualisierung mittels Anwendung für mobile Endgeräte ("ADAMS-App") und in Ausnahmefällen auch per SMS möglich. Ausführliche Informationen zur Handhabung stehen im ADAMS-Benutzerhandbuch zur Verfügung.
Sämtliche Daten sind vertraulich abgesichert, der Zugang zu ADAMS ist sorgfältig kontrolliert und die einzelnen Datensätze sind nur für berechtigte Benutzer zugänglich. Andere, für den jeweiligen Benutzer nicht relevante Bereiche, können nicht erreicht werden.
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