Higenamin ist sowohl innerhalb als auch außerhalb von Wettkämpfen verboten. 2017 wurde die Substanz namentlich in die Verbotsliste der WADA (Substanzklasse S3. Beta-2-Agonisten) aufgenommen. Die Hersteller verwenden aber oft Synonyme wie
- Nandina domestica
- Demethylcoclaurine
- Norcoclaurine
- Tinospora crispa
- Aconitum japonicum
- Gnetum Parvifolium
- Asarum hetertropoides
Die Australische Anti-Doping Agentur (ASADA) hat ersten Halbjahr 2017 13 australische Sportler in neun verschiedenen Sportarten aufgrund dieser Substanz positiv getestet, die als "natürlicher" Nahrungsergänzungsmittel-Zusatz angepriesen wird.
Auch in Österreich gab es bereits einige Fälle. Neben der absichtlichen Beimengung in Nahrungsergänzungsmittel, kann es auch zu unabsichtlichen Verunreinigung im Rahmen des Herstellungsprozesses kommen. Eine neue Studie belegt zudem, dass sogar bei Produkten, auf denen Higenamin als Inhaltsstoff ausgewiesen wurde, die angegebene Dosierung deutlich überschritten wurde.
Die NADA Austria rät prinzipiell zur Vorsicht bei der Verwendung von Nahrungsergänzungsmitteln und gibt diesbezügliche Empfehlungen ab.
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