Neben einigen Klarstellungen und Ergänzungen gibt es eine Reihe von Änderungen:
S-107 und S48168 (ARM210)
Sowohl S-107 und S48168 (ARM210) sind derzeit nicht für medizische Behandlungen zugelassen und sind dadurch automatisch verboten. Mit der neuen Verbotsliste werden sie aber nun auch explizit genannt.
Formoterol
Inhalatives Formoterol ist nach wie vor bis zu einem Grenzwert erlaubt. Es wurde aber festgelegt, dass die Dosierung 36 µg innerhalb von 12 Stunden und 54 µg innerhalb von 24 Stunden nicht übersteigen darf.
Weitere Beispiele bei Hormonen und metabolischen Modulatoren
In der Klasse S4 wurden Elacestrant, MOTS-c, S519 und S597 als Beispiele aufgenommen.
Xipamide
Xipamide wird nun als weiteres Beispiel für Diuretika angeführt.
Spenden von Blut oder Blutbestandteilen in registrierten Sammelstellen erlaubt
Nachdem bereits mit der Verbotsliste 2024 das Spenden von Plasma oder Plasmabestandteilen durch Plasmapherese erlaubt wurde, wenn dies in einer registrierten Sammelstelle durchgeführt wird, wurde nun klargestellt, dass auch andere Spenden durch Apherese (z.B. rote / weiße Blutkörperchen, Blutplättchen, periphere Blutstammzellen) erlaubt sind, wenn sie in einer staatlich zugelassenen Sammelstelle vorgenommen werden.
Klarstellungen bei Stimulanzien
Hydrafinil (Fluorenol) wird ab 2025 als nicht-spezifisches Stimulanzium klassifiziert. Midodrine und Tesofensine wurden als Beispiele für spezifische Stimulanzien aufgenommen. Es wurde klargestellt, dass Guanfacine nicht verboten ist.
Erlaubnis von Beta-Blockern allen Ski- und Snowboard-Bewerben
Bislang waren Beta-Blocker im Skisprung, Freestyle Aerials/Halfpipe und Snowboard Halfpipe/Big Air verboten, ab 1.1.2025 sind Beta-Blocker auch in diesen Ski- und Snowboard-Bewerben erlaubt.
Fentanyl und Tramadol im Monitoring Program
Fentanyl und Tramadol sind derzeit nur im Wettkampf verboten. Mit 1.1.2025 wird die Verwendung dieser Substanzen außerhalb von Wettkämpfen über das Monitoring Program überwacht, um mögliche Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung dieser Substanzen außerhalb von Wettkämpfen zu erhalten.
Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner:innen des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.
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