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Strict Liability
Die Regel, wonach es gemäß Artikel 2.1 und Artikel 2.2 des Welt-Anti-Doping-Codes nicht notwendig ist, dass die Anti-Doping-Organisation den Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder bewussten Gebrauch seitens des:der Athlet:in aufzeigt, um einen Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen nachzuweisen. In anderen Worten ist jede:r Sportler:in selbst dafür verantwortlich, welche dopingrelevanten Substanzen sich in seinem:ihrem Körper oder in seinen:ihrenKörperflüssigkeiten befindet.