In Österreich wird die Anti-Doping Arbeit in mehreren Gesetzen und Bestimmungen geregelt:
Das Anti-Doping Bundesgesetz bildet die Grundlage der österreichischen Anti-Doping Arbeit. Das ADBG regelt unter anderem die Aufgaben der NADA Austria, der unabhängigen Österreichischen Anti-Doping Rechtskommission (ÖADR) und der Unabhängigen Schiedskommission (USK), die Rechte und Pflichten der Sportler:innen, Betreuungspersonen und Sportorganisationen, die Durchführungsbestimmungen für Dopingkontrollen, Analysen, Medizinische Ausnahmegenehmigungen und Anti-Doping Verfahren sowie die Informations- und Präventionsarbeit. Zusätzlich werden im ADBG auch gerichtliche Strafbestimmungen für Besitz, Handel und Weitergabe (bis zu fünf Jahre Haft) sowie die Zusammenarbeit der NADA Austria mit den staatlichen Ermittlungsorganen erfasst.
mehr zu Anti-Doping Bundesgesetz (ADBG 2021)
Zusätzlich zu den, im ADBG 2021 geregelten gerichtlichen Strafbestimmungen wird Doping im Strafgesetzbuch (STGB) als schwerer Betrug qualifiziert und mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht. Zu bestrafen ist, wer einen Betrug mit mehr als geringem Schaden begeht, indem er über die Anwendung einer verbotenen Substanz oder Methode zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.
mehr zu Strafgesetzbuch (STGB)
Die Stärkung und Unterstützung der Anti-Doping Arbeit ist ein wesentliches Ziel des österreichischen Bundes-Sportförderungsgesetzes. Alle Förderungsnehmer verpflichten sich, die Bedingungen des Anti-Doping Bundesgesetzes einzuhalten. Bei Verstößen gegen diese Vorgaben drohen Rückzahlungen bereits ausbezahlter Förderungen bzw. ein zukünftiger Ausschluss von Förderungen.
mehr zu Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG 2017)
Das österreichische Arzneimittelgesetz regelt, dass Arzneimittel, die verbotene Wirkstoffe enthalten diesbezüglich gekennzeichnet werden müssen. Zudem werden Beschlagnahmungen vorgesehen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die Ware eine Gefahr für das Leben oder die Gesundheit darstellt.
mehr zu Arzneimittelgesetz (AMG)
Das österreichische Rezeptpflichtgesetz verbietet die Verschreibung von verbotenen Wirkstoffen zu Zwecken des Dopings im Sport.
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