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Vorsicht bei der Behandlung von Saisonkrankheiten

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Nach den Anti-Doping Bestimmungen sind Sportler:innen selbst dafür verantwortlich, was sich in ihrem Körper befindet. Daher empfiehlt die NADA Austria, jede medizinische Behandlung vor der Einnahme oder Anwendung auf verbotene Substanzen oder Methoden zu prüfen. 

Sportler:innen müssen ihre behandelnden Ärzt:innen davon in Kenntnis setzen, dass die Anti-Doping Bestimmungen beachtet werden müssen. Von über 12.000 Präparaten, die im österreichischen Arzneimittelverzeichnis (Austria Codex) registriert sind, enthalten ca. 2.000 verbotene Substanzen oder werden mit verbotenen Methoden verabreicht. 

Krankheiten, die zu bestimmten Jahreszeiten gehäuft auftreten (z.B. Allergien, Asthma, Erkältungen, etc.), stellen ein potentielles Risiko für Verstöße gegen Anti-Doping Regelungen dar. Daher empfehlen wir den Sportler:innen, gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin die Medikamente vor Ort auf verbotene Substanzen oder Methoden zu prüfen. Die Online-Medikamentenabfrage (www.nada.at/medikamentenabfrage), liefert in Sekundenschnelle das Ergebnis, ob ein Medikament oder eine Substanz oder Methode verboten oder erlaubt ist. Dieses Service ist unter www.nada.at/medapp auch als „MedApp“ für Android und iOS erhältlich. 

Besondere Vorsicht ist in diesem Zusammenhang bei Beta-2-Agonisten (umgangssprachlich "Asthmamittel") geboten. Hier gibt es mit den Wirkstoffen Salbutamol, Salmeterol, Formoterol und Vilanterol vier Wirkstoffe, die inhalativ bis zu einem Grenzwert erlaubt sind. Nur wenn diese (oder andere erlaubte) Wirkstoffe nicht für die Behandlung der jeweiligen individuellen Erkrankung ausreichen, kann der Einsatz einer verbotenen Substanz (z.B. Fenoterol, Terbutalin) in Betracht gezogen werden. Ein allfälliger Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung wird in der Regel abgelehnt, wenn erlaubte Alternativen zur Verfügung stehen. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter:innen der NADA Austria natürlich gerne zur Verfügung. 

Ebenfalls gilt bei der Anwendung von Glukokortikoiden (beispielsweise bei manchen Allergietherapien) eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Glukokortikoide sind zwar nur im Wettkampf verboten, haben aber mitunter lange Abbau- und Nachweiszeiten. Einzelne Anwendungsarten bzw. Substanzen benötigen bis zu 60 Tage, bis sie soweit abgebaut sind, dass sie unter der analytischen Nachweisgrenze liegen.

Mit dem TUE-Checker kann überprüft werden, ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung nötig oder möglich ist: https://www.nada.at/de/praevention/online/marketshow-tue-checker 

Als weitere Hilfestellung für die Abklärung der Behandlung von häufigen saisonalen Krankheiten steht die "Beispielliste erlaubter Medikamente 2024" zum Download zur Verfügung. Die "Beispielliste erlaubter Medikamente" unterstützt Sport:lerinnen, Apotheker:innen sowie Ärzt:innen dabei, bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen, etc. rasch eine erlaubte Medikation zu finden.

Links

Die neue verbesserte "MedApp" der NADA Austria steht für Android und iOS zur Verfügung:

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Beispielliste erlaubter Medikamente 2024

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