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Sportler:innen, die dem Testpool eines internationalen Verbandes angehören

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Alle Sportler:innen, die dem Testpool eines internationalen Verbandes angehören, müssen den Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung vor der beabsichtigten Behandlung beim zuständigen internationalen Verband stellen. Notfallbehandlungen sind selbstverständlich unverzüglich vorzunehmen, der Antrag auf medizinische Ausnahmegenehmigung ist zeitnah nachzuholen. Der Antrag muss bei vielen Internationalen Verbänden über das Anti-Doping Administration and Management System (ADAMS) gestellt werden.

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