Laut Verbotsliste gilt, dass alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide im Wettkampf verboten sind, zum Beispiel
- in Cannabis (Haschisch, Marihuana) und Cannabis-Produkten;
- natürliche und synthetische Tetrahydrocannabinole (THCs);
- synthetische Cannabinoide, welche die Wirkungen von THC nachahmen.
CBD
Von dem Verbot von Cannabinoiden im Wettkampf ist Cannabidiol (CBD) explizit ausgenommen. Auch CBD enthält THC, allerdings in geringen Mengen. Solange in den CBD-Produkten also auch tatsächlich die Vorschriften hinsichtlich der Konzentration von THC eingehalten wurden, sind diese nicht verboten. Vorsicht ist also nur bei der Anwendung von größeren Mengen aus nicht vertrauenswürdigen Quellen geboten, da hier potenziell höhere Mengen an THC enthalten sein können, als in CBD-Produkten erlaubt.
Für einzelne Produkte kann die NADA Austria aus rechtlichen Gründen nur dann eine Aussage treffen, wenn diese im Austria Codex erfasst sind. Dies ist bei den meisten CBD-Produkten allerdings nicht der Fall.
Rechtliche Folgen
Der entsprechende analytische Grenzwert von THC im Urin wurde von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) mit 150 ng/ml festgesetzt. Durch die Festsetzung eines Grenzwertes soll verhindert werden, dass der passive Konsum oder die Anwendung außerhalb von Wettkämpfen eine positive Analyse verursacht. Ob dieser Grenzwert erreicht wird, ist abhängig von der konsumierten Menge und vom Zeitpunkt. Da dies höchst unterschiedlich bzw. aufgrund der pflanzlichen Basis der Produkte nicht immer nachvollziehbar ist, kann die NADA Austria dazu keine Aussagen treffen. Als Faustregel gilt, je größer der Abstand zum Wettkampf, desto besser.
Sollte der:die Sportler:in nachweisen können, dass der Konsum der Substanz mit Missbrauchspotential außerhalb des Wettkampfes erfolgte und in keinem Zusammenhang mit der sportlichen Leistungssteigerung stand, beträgt die Standardsperre drei Monate. Eine weitere Reduktion dieser Sperre (bis auf einen Monat) kann erwirkt werden, sofern der:die Sportler:in ein von der NADA Austria genehmigtes Rehabilitationsprogramm absolviert.
Neben dem sportrechtlichen Aspekt des Verbots im Wettkampf fallen Produkte mit THC auch unter das Suchtmittelgesetz mit potenziell strafrechtlichen Konsequenzen. Im Falle einer positiven Wettkampfprobe auf THC ist die NADA Austria daher verpflichtet, dies an die Polizei zu melden.