Benachrichtigung / Aufforderung
Ein Mitglied des Dopingkontrollteams oder eine von diesem authorisierte Aufsichtsperson (Chaperon) setzt die:den Sportler:in darüber in Kenntnis, dass sie:er für die Dopingkontrolle ausgewählt wurde. Dabei werden dem:der Sportler:in der offizielle Ausweis und der Auftrag zur Dopingkontrolle vorgelegt und mitgeteilt, im Auftrag welcher Einrichtung die Probennahme erfolgt.
Der:die Sportler:in wird über ihre:seine Rechte und Pflichten aufgeklärt und wird ersucht, durch ihre:seine Unterschrift zu bestätigen, dass er:sie über die bevorstehende Dopingkontrolle in Kenntnis gesetzt wurde. Bei minderjährigen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Sportler:innen kann auch eine dritte Partei benachrichtigt werden und bei der Dopingkontrolle anwesend sein. Jede:r Sportler:in hat das Recht, sich bei einer Dopingkontrolle von einer Vertrauensperson begleiten zu lassen.
Die Umgehung einer Probe (Verweigerung, Nichterscheinen, etc.) gilt als Verstoß gegen die Anti-Doping Bestimmungen und kann mit bis zu vier Jahren Sperre sanktioniert werden.
Ort der Dopingkontrolle
Der:die Sportler:in wird ab dem Zeitpunkt der Benachrichtigung bis zum vollständigen Abschluss der Dopingkontrolle vom Dopingkontrollteam oder einer authorisierten Aufsichtsperson begleitet und beaufsichtigt.
Nach erfolgter Benachrichtigung sollte der:die Sportler:in so schnell wie möglich, jedenfalls innerhalb der durch das Dopingkontrollteam festgesetzten Frist, beim Ort der Dopingkontrolle erscheinen. In Ausnahmefällen (Pressekonferenz, Abschluss einer Trainingseinheit, o.Ä.) kann das Dopingkontrollteam der:dem Sportler:in ein verspätetes Erscheinen bei der Dopingkontrollstation zugestehen.
Am Ort der Dopingkontrolle weisen sich die Mitglieder des Dopingkontrollteams (erneut) aus, auch der:die Sportler:in wird gebeten, sich per Lichtbildausweis auszuweisen. Der:die Sportler:in erhält Gelegenheit, seinen Flüssigkeitshaushalt auszugleichen.
Blutentnahme:
Das Dopingkontrollteam stellt sicher, dass der:die Sportler:in angemessene Bedingungen vorfindet, z.B. die Möglichkeit, mindestens zehn Minuten vor Abgabe der Probe eine entspannte Haltung einnehmen zu können. Vor der Blutentnahme sollte der:die Sportler:in nach Möglichkeit keine Nahrung oder Flüssigkeit zu sich nehmen.
Bei Blutproben, die im Rahmen des Athlete Biological Passport Programs gezogen werden, muss sichergestellt werden, dass zwei Stunden vor der Abnahme keine körperliche Anstrengung erfolgt ist.
Auswahl des Behältnisses zur Probennahme
Der:die Sportler:in wählt aus einer Reihe einzeln versiegelter Behältnisse zur Probennahme eines für sich aus. Sie:er stellt sicher, dass das Behältnis unbeschädigt ist und keinerlei Anzeichen einer unzulässigen Einflussnahme aufweist. Der:die Sportler:in behält von dieser Auswahl bis zur Versiegelung in einem manipulationssicheren Behältnis die vollständige Kontrolle über das von ihr:ihm ausgewählte Kontrollmaterial sowie über ihre:seine Probe, es sei denn der:die Sportler:in benötigt Hilfe aufgrund einer Behinderung.
Abgabe der Probe
Die bereitgestellte Probe muss der erste abgegebene Urin des:der Sportler:in nach der Benachrichtigung sein, d.h. der:die Sportler:in darf vor Abgabe der Probe keinen Urin abgeben (z.B. unter der Dusche).
Während der Bereitstellung der Probe dürfen sich nur der:die Sportler:in sowie ein gleichgeschlechtliches Mitglied des Dopingkontrollteams im Raum der Probenabgabe aufhalten. Im Falle minderjähriger oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkter Sportler:innen darf ausschließlich auf deren Wunsch zusätzlich eine Vertrauensperson im Raum der Probenabgabe zugegen sein.
Das Dopingkontrollteam stellt nach Möglichkeit sicher, dass sich der:die Sportler:in vor der Abgabe der Probe gründlich die Hände wäscht, gegebenenfalls lässt er den:die Sportler:in Handschuhe tragen.
Um ungehindert beobachten zu können, wie der Urin den Körper den:die Sportler:in verlässt bzw. um mögliche Manipulationen auszuschließen, muss sich der:die Sportler:in vom Oberkörper bis zu den Knien und von den Händen bis zu den Ellbogen frei machen.
Blutentnahme:
Der:die Verantwortliche für die Blutentnahme reinigt die Haut mit einem sterilen Desinfektionstuch oder -tupfer an einer Stelle, die den:die Sportler:in bzw. ihre:seine Leistung möglichst nicht beeinträchtigt, und verwendet gegebenenfalls einen Stauschlauch. Der:die Verantwortliche für die Blutentnahme entnimmt die Blutprobe einer oberflächlichen Vene und leitet sie in ein Röhrchen.
Es werden mindestens zwei Röhrchen befüllt, die spätere A- und B-Probe. Falls verwendet, wird der Stauschlauch unmittelbar nach der Venenpunktion entfernt.
Muss die Probe weiterverarbeitet werden, z.B. Zentrifugation oder Gewinnung des Serums, bleibt der:die Sportler:in so lange vor Ort, um die Probe zu beobachten, bis sie von ihr:ihm persönlich in einem manipulationssicheren Behältnis versiegelt ist.
Kontrollieren der Probenmenge
In der Regel werden 100 ml als Mindestmenge vorgegeben, um sicherzustellen, dass die Urin-Menge den Anforderungen des Labors entspricht und zur Erstellung einer Analyse ausreicht. Wurde eine unzureichende Urinmenge abgegeben (<90ml), muss die Dopingkontrolle so lange fortgesetzt werden, bis die erforderliche Urinmenge zur Verfügung steht.
Im Falle einer unzureichenden Urinmenge wird die Teilprobe mittels eines speziellen Teilproben-Sets versiegelt und gesichert. Die versiegelte Teilprobe muss sich jederzeit unter der Kontrolle des Sportlers befinden, der:die Sportler:in steht weiterhin unter permanenter Beobachtung und erhält Gelegenheit zu trinken.
Wurde die erforderliche Menge Urin nach zwei oder mehreren Teilproben bereitgestellt, wählt der:die Sportler:in ein neues, versiegeltes Behältnis zur Probennahme aus und führt die eigenen, bisher abgegebenen Teilproben darin zusammen. Der restliche Ablauf der Dopingkontrolle entspricht ab diesem Zeitpunkt wieder dem normalen Verfahren.
Blutentnahme:
Die Menge des entnommenen Blutes muss den entsprechenden Anforderungen für die durchzuführende Analyse der Probe genügen. Je nach Art der Analyse werden unterschiedliche Mengen an Blut benötigt und daher mehrere Probenröhrchen entnommen.
Auswahl des Kontrollkits
Hat der:die Sportler:in die geforderte Probenmenge abgegeben, wählt er:sie aus einer Reihe einzeln versiegelter Kontrollkits (enthält die Flaschen "A" und "B") eines für sich aus. Der:die Sportler:in stellt sicher, dass das Set unbeschädigt ist und keinerlei Anzeichen unzulässiger Einflussnahme aufweist. Sie:er öffnet das Set und vergewissert sich, dass die Proben-Codenummern auf den Flaschen, den Deckeln und dem Behälter gleich sind.
Aufteilung der Probe
Der:die Sportler:in teilt seine Urinprobe eigenhändig auf, es sei denn sie:er benötigt Hilfe aufgrund einer Behinderung.
Der:die Sportler:in gießt die erforderliche Menge Urin in die Flasche "A" (mind. 60 ml). Der verbleibende Urin wird in die Flasche "B" (mind. 30 ml) gefüllt. Der:die Sportler:in lässt eine kleine Restmenge in dem ursprünglichen Behältnis, damit das Dopingkontrollteam entsprechend der relevanten Labor-Richtlinien das spezifische Gewicht der Probe (Dichte) ermitteln kann.
Blutentnahme:
Eine der beiden gezogenen Blutprobenphiolen wird in die Flasche "A", die andere in die dazugehörige Flasche "B" gegeben. Wurden zusätzliche Blutphiolen befüllt, so werden mitunter mehrere Kontrollkits verwendet.
Verschließung / Versiegelung der Probe
Der:die Sportler:in versiegelt die Flaschen "A" und "B". Die Vertrauensperson und das Dopingkontrollteam überprüfen den Vorgang und stellen sicher, dass die Flaschen ordnungsgemäß versiegelt sind.
Ermittlung der Dichte einer Urinprobe
Das Dopingkontrollteam ermittelt die Dichte anhand des Resturins, der in dem ursprünglichen Behältnis der Probennahme verblieben ist. Die Werte werden auf dem Dopingkontrollformular festgehalten.
Erfüllt die Probe nicht die gestellten Anforderungen hinsichtlich der Dichte, wird die:der Sportler:in gebeten, eine zusätzliche Probe abzugeben.
Ausfüllen des Dopingkontroll-Formulars
Der:die Sportler:in wird ersucht, Angaben zu sämtlichen Medikamenten und Nahrungsergänzungsmitteln, die sie:er in jüngerer Zeit eingenommen hat, zu machen. Diese werden auf dem Dopingkontroll-Formular festgehalten.
Zudem muss eine allfällige Medizinische Ausnahmegenehmigung angegeben werden.
Der:die Sportler:in hat das Recht, Kommentare und Bedenken hinsichtlich des Verlaufs der Dopingkontrolle festzuhalten. Der:die Sportler:in sollte sich nochmals vergewissern, dass alle auf dem Dopingkontroll-Formular gemachten Angaben - einschließlich der Proben-Codenummern - korrekt sind.
Zum Schluss des Verfahrens der Probennahme unterschreiben der:die Sportler:in, die Mitglieder des Dopingkontrollteams und eventuell die Person, die Zeuge der Probennahme war bzw. die Vertrauensperson des:der Sportler:in das Dopingkontroll-Formular.
Der:die Sportler:in erhält eine Durchschrift des Dopingkontroll-Formulars. Die für das Labor bestimmte Durchschrift des Dopingkontroll-Formulars enthält keinerlei Informationen, die Rückschlüsse auf die Identität des:der Sportler:in zulassen.