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Vor einer Dopingkontrolle

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Detaillierte Infos zu den Schritten, die vor der Durchführung einer Dopingkontrolle stattfinden.

Wer kann kontrolliert werden?

Die Anti-Doping Bestimmungen gelten grundsätzlich für den gesamten organisierten Sport. Laut Anti-Doping Bundesgesetz können alle Personen getestet werden, die Mitglieder oder Lizenznehmer:innen einer aus Bundessportfördermitteln geförderten Organisation (zumeist Bundes-Sportfachverbände) sind, oder die an Wettkämpfen teilnehmen, die von einer dieser Organisationen veranstaltet werden.

Testpool und Meldepflichten

Dopingkontrollen dienen dem Schutz der sauberen Sportler:innen und werden – so die Vorgabe der WADA – in jedem Land gemäß dem "International Standard for Testing and Investigations" durchgeführt. Ziel dieses Regelwerks ist es, intelligente Dopingkontrollen durchzuführen und den Spielraum für Betrug möglichst gering zu halten. Wesentliches Element eines modernen Dopingkontroll-Programms sind unangekündigte, unvorhersehbare Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen, da zahlreiche Dopingpraktiken in diesem Zeitraum angewandt werden, bspw. zum Muskelaufbau, zur Steigerung der Ausdauerfähigkeit oder zur schnelleren Regeneration.

Um unangekündigte Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen durchführen zu können, müssen Spitzensportler:innen, die dem sogenannten "Nationalen Testpool" zugeteilt wurden, ihre Aufenthaltsinformationen ("Wherabouts") im Anti-Doping Administration & Management System (ADAMS) bekannt geben. Gefordert ist dabei keine 24-Stunden-Überwachung, sondern die Angabe der täglichen Übernachtungsadresse sowie sportbezogener Aktivitäten (z.B. Training, Wettkämpfe). Sportler:innen, die dem Topsegment des Testpools zugeteilt wurden, müssen zusätzlich für jeden Tag eine Stunde angeben. Für Mannschaftssportler:innen, die in das Mannschaftssegment des Nationalen Testpools aufgenommen wurden, müssen vom Verein Wochentrainingspläne bzw. Informationen zu den Abwesenheiten von gemeinsamen sportlichen Tätigkeiten gemeldet werden.

Kann die Kontrolle nicht durchgeführt werden, weil der:die zu testende Sportler:in nicht zur angegebenen Zeit am angegebenen Ort auffindbar ist, so bedeutet dies in der Regel ein "Kontrollversäumnis" ("missed test"). Fehlerhafte Angaben zur täglichen Übernachtungsadresse bzw. den regelmäßigen Aktivitäten können als "Meldepflichtversäumnis" ("filing failure") geahndet werden.

Jede Kombination aus insgesamt drei „Meldepflichtversäumnissen“ oder „Kontrollversäumnissen“ (einbezogen werden auch Versäumnisse gegenüber dem internationalen Verband) innerhalb einer laufenden Periode von 12 Monaten führt zu einem Prüfantrag auf Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Die Mindestsanktion für einen festgestellten Verstoß beträgt ein Jahr Sperre.  

Auswahl der Sportlerinnen und Sportler

Die Auswahl der Sportler:innen erfolgt durch die verantwortlichen Anti-Doping-Organisationen. Als wichtige Kriterien dienen unter anderem das Dopingrisiko einer Sportart, die individuelle Leistungsentwicklung, finanzielle Anreize, nationale Bedeutung der Sportart sowie allfällige Verdachtsmomente. Die Auswahl kann ganz gezielt erfolgen ("target testing"), aber auch anhand festgelegter Kriterien (z.B. Platzierung im Wettkampf, Los).

Die NADA Austria hat für die Beratung bei der ­Erstellung des Dopingkontrollplans eine Auswahlkommission eingerichtet. Die Aufgabe dieser Kommission ist es, auf der Basis objektiver und nachvollziehbarer Kriterien, Vorgaben für eine effektive und intelligente Auswahl der Dopingkontrollen zu erstellen und diese regelmäßig den neuesten Erkenntnissen anzupassen.

Beauftragung des Dopingkontrollteams

Die Dopingkontrollteams erhalten von der verantwortlichen Anti-Doping Organisation den Auftrag, den:die ausgewählten Sportler:in in einem bestimmten Zeitraum zu testen.

Der Auftrag zu einer Dopingkontrolle kann von einer Nationalen Anti-Doping Agentur oder dem zuständigen Internationalen Fachverband kommen. Diesem Auftrag liegen die von dem:der Sportler:in angegebenen Aufenthaltsmeldungen bei, aufgrund derer die Dopingkontrollteams ihren Auftrag erfüllen können.

In Österreich gilt gemäß Anti-Doping Bundesgesetz das Vier-Augen-Prinzip. Dopingkontroll-Teams der NADA Austria bestehen immer aus zwei Personen, einer:einem Dopingkontrollor:in und einer:einem Dopingkontrollassistent:in.

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