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Aufklärung zur Nutzung des Hinweisgeber:innensystems

  1. Zweck des Hinweisgeber:innensystems: Das Hinweisgeber:innensystem dient dazu, potenzielle Verstöße gegen Anti-Doping-Regelungen oder potentielle Verstöße von Mitarbeiter:innen der NADA Austria gegen den Verhaltenskodex, Richtlinien oder Gesetze auf einem sicheren und vertraulichen Weg zu melden.

  2. Wer liest den Hinweis? Hinweise, die über „Doping Hinweis geben“ einlangen, werden von hierfür ausgebildeten Mitarbeiter:innen der NADA Austria bearbeitet.
    Hinweise, die über „Compliance Hinweis geben“ einlangen, werden nicht von Mitarbeiter:innen der NADA Austria, sondern vom Team der Rechtsanwaltskanzlei „Laback Law“ in 1010 Wien, Rotenturmstraße 11/2 bearbeitet.

  3. Wer ist berechtigt, einen Hinweis zu geben? Alle Personen sind berechtigt, einen Hinweis zu geben. Der Hinweis kann auch in einer anderen Sprache als Deutsch erfolgen.

  4. Was kann ich als Hinweis geben? Einen Überblick über potentielle Anti-Doping-Verstöße finden Sie auf unserer Seite „Doping Hinweis geben“. Unter gleichnamigem Punkt bei „Häufige Fragen“ finden Sie beispielhaft Situationen, die gemeldet werden können. Auf dem Kanal „Compliance Hinweis geben“ können Sie Verstöße von Mitarbeiter:innen der NADA Austria gegen den Verhaltenskodex, Richtlinien oder Gesetze melden. Nehmen Sie bitte Abstand davon, eine Person aufgrund von persönlichen Konflikten zu beschuldigen.

  5. Rechte der:s Hinweisgeber:in (Wahrung der Identität, Widerruf): Der:Die Hinweisgeber:in hat das Recht auf:
    - Beratung durch die NADA Austria bzw. Laback Law vor Übermittlung eines Hinweises
    - Anonymität: Sie können Ihren Hinweis oder Anfragen selbstverständlich auch anonym abgeben, indem Sie keine persönlichen Informationen angeben, die eine Identifikation Ihrer Person ermöglichen.
    - Widerruf: Sie können Ihre Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer übermittelten Daten zudem jederzeit in Schriftform gegenüber der NADA Austria mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Diese werden dann unverzüglich gelöscht.

  6. Pflichten der:s Hinweisgeber:in (Wahrheitsgehalt, Vertraulichkeit): Der:Die Hinweisgeber:in ist verpflichtet:
    - Hinweise nur in gutem Glauben und basierend auf nachvollziehbaren und plausiblen Gründen zu übermitteln,
    - korrekte und präzise Informationen zu melden,
    - von Handlungen Abstand zu nehmen, die seines:ihres Erachtens nach zu einer Gefährdung für ihn:sie selbst, seiner:ihrer Familie oder Dritten führen könnte und sofort die bearbeitenden Stellen zu verständigen, wenn er:sie oder Familienmitglieder oder Dritte in Gefahr sind.

  7. Wie erfolgt der Login? Das Hinweisgeber:innensystem bietet die Möglichkeit, nach Einreichen eines Hinweises weiterhin vertraulich in Kontakt zu bleiben. Diese Möglichkeit besteht ebenso, wenn Sie den Hinweis anonym abgeben. Sie erhalten nach Absenden Ihres Hinweises Login-Daten (Benutzername und Passwort), welche vom System automatisch generiert werden. Bitte bewahren Sie diese Login-Daten auf. Jene sind selbstverständlich für uns anonym, jedoch können Sie sich erneut mithilfe der Login-Daten auf der Hinweisgeber:innenplattform einloggen. Dort können Sie Fragen stellen, Rückfragen erhalten oder weitere Informationen mit uns teilen. Bitte checken Sie innerhalb von 14 Tagen nach Absenden Ihres anonymen Hinweises, ob Sie eine Nachricht erhalten haben. Ihre Anonymität bleibt selbstverständlich für Aktivitäten im Login-Bereich gewahrt.

  8. Bei Doping-Hinweisen:

    Die NADA Austria kann, ohne Einschränkung:
    - sämtliche Informationen, die sie über „Doping Hinweis geben“ erhält, entsprechend der gesetzlichen Rahmenbedingungen an die jeweils zuständige Anti-Doping-Organisation oder an zuständige Strafverfolgungsbehörden unter Wahrung der Identität weiterleiten,
    - zusätzlichen Kontakt aufnehmen, einschließlich der Möglichkeit von persönlichen Befragungen.

    Die NADA Austria muss:
    - die sichere Abspeicherung der eingelangten Hinweise garantieren,
    - eingelangte Daten gemäß dem Internationalen Standard für Datenschutz und Schutz persönlicher Informationen („ISPPPI“), dem Anti-Doping Bundesgesetz 2021 sowie den anwendbaren nationalen und internationalen gesetzlichen Regelungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeiten. Soweit Sie Angaben zu Ihrer Person machen, willigen Sie der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, wie in den Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit beschrieben, ein.
    - gewährleisten, dass die Mitarbeiter:innen, welche Hinweise bearbeiten, entsprechend gut ausgebildet sind.