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Hinweis geben
Treten Sie mit uns in Kontakt!
Der Schutz der sauberen Sportler:innen ist das oberste und wichtigste Ziel der NADA Austria. Egal, ob Sie selbst oder möglicherweise jemand anders von Doping betroffen sein könnte – trauen Sie sich einen Hinweis über die Plattform „Doping Hinweis geben“ abzugeben. Auch wenn der Hinweis noch so klein erscheinen mag, möglicherweise ist er entscheidend, um Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen aufzuklären oder Missverständnisse auszuräumen.
Neben Hinweisen im Anti-Doping Bereich bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit über die Plattform „Compliance Hinweis geben“, anonym und auf sicherem Wege potentielle Verstöße von Mitarbeiter:innen der NADA Austria gegen den Verhaltenskodex, Richtlinien oder Gesetze zu melden.
Hinweise können in unterschiedlichen Sprachen abgegeben werden. Es besteht zudem die Option, Dateien oder Sprachaufnahmen zu übermitteln und anonym mit uns in Kontakt zu bleiben.
Wollen Sie anonym bleiben, können Sie neben anderen Sicherheiten z.B. auch Sprachaufnahmen verzerren lassen. Um im Falle von wichtigen Nachfragen für uns erreichbar zu bleiben, erhalten Sie automatisiert Zugangsdaten zur Plattform, mit denen Sie sich einloggen können, ohne dass Sie Kontaktdaten (z.B. Mailadresse) angegeben müssen oder zurückverfolgt werden können.
Uns ist bewusst, dass es keine einfache Entscheidung ist, heikle Informationen bekannt zu geben – wir schätzen Ihren Mut sehr und es werden alle Hinweise streng vertraulich behandelt.
Hier finden Sie Möglichkeiten, wie Sie mit uns in Kontakt treten können – selbstverständlich auch anonym.
1) „Doping Hinweis geben“
Nutzen Sie die Plattform “Doping Hinweis geben“ bei Verdacht auf Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmungen.
Alternativ können Sie gerne mit uns telefonieren, eine Mail oder einen Brief/Fax senden. Falls Sie anonym bleiben wollen, rufen Sie uns mit unterdrückter Nummer an, schreiben von einer anonymen Mailadresse oder senden Sie einen Brief/Fax ohne Absender:in.
Die Kontaktadressen finden Sie hier:
Kontakt:
Mag. Alexander Sammer / Tel: +43/1/505 80 35 13 / Fax: +43/1/505 80 35 35 / E-Mail: a.sammer@nada.at
Emailadresse:
Zur Orientierung und Hilfestellung bieten wir auch das Service „Wie melde ich Doping?“
2) „Compliance Hinweis geben“
Hinweise, die über „Compliance Hinweis geben“ einlangen, werden nicht von Mitarbeiter:innen der NADA Austria, sondern vom Team der Rechtsanwaltskanzlei „Laback Law“ in 1010 Wien, Rotenturmstraße 11/2 bearbeitet.
3) Häufige Fragen:
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Bitte auf die Fragen klicken
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Es gibt eine ganze Reihe von Verstößen gegen die Anti-Doping Bestimmungen. So definiert der Welt-Anti-Doping-Code insgesamt 11 Verstöße:
1. Vorhandensein einer verbotenen Substanz im Körper eines:einer Sportler:in
2. (Versuchte) Anwendung einer verbotenen Substanz oder einer verbotenen Methode
3. Umgehung der Probenahme bzw. Weigerung oder Versäumnis, eine Probe abzugeben
4. Meldepflichtverstöße
5. (Versuchte) Unzulässige Einflussnahme auf einen Teil des Dopingkontroll-Verfahrens
6. Besitz einer verbotenen Substanz oder verbotenen Methode
7. Das (versuchte) Inverkehrbringen von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden
8. Die (versuchte) Verabreichung von verbotenen Substanzen oder verbotenen Methoden bei Sportler:innen
9. Beihilfe (z.B. Anleitung, Verschleierung)
10. Verbotener Umgang mit einer gesperrten Betreuungsperson
11. Einschüchterung, Bedrohung von bzw. Ausübung von Vergeltungsmaßnahmen an Whistleblower: innen
(vereinfachte Darstellung)
Darüber hinaus gibt es nach dem Anti-Doping Bundesgesetz 2021 (ADBG 2021) strafrechtlich relevante Handlungen wie bspw. Handel und Weitergabe von Dopingmitteln bzw. auch den Sportbetrug im Sinne des Strafgesetzbuches.
Beispiele für Verstöße gegen die Anti-Doping Bestimmungen können sein:-) Ihnen wurde eine verbotene Substanz/Methode angeboten oder Sie sind auf sonstige Art und Weise damit in Berührung gekommen.
-) Sie haben eine Situation beobachtet oder ein Gespräch mitverfolgt, wo es um Doping ging: es kann bspw. um die Anschaffung, den Handel oder die Anwendung einer verbotenen Substanz/Methode gehen, den Versuch einer Manipulation oder Vertuschung von Dopinghandlungen.
-) Sie haben aus Erzählungen mitbekommen oder kennen ein Gerücht, dass eine Person, ein Team, ein Verein, ein Verband etc. von Doping betroffen ist.
-) Sie haben aus dem Verhalten einer Person einen Verdacht, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping Bestimmungen vorliegen könnte.
-) Sie haben mitbekommen, dass ein:e Sportler:in oder eine Person aus deren Umfeld mit einer gesperrten Person in Kontakt ist.
-) Sie haben den Eindruck, dass im Vorfeld oder im Rahmen einer Dopingkontrolle etwas nicht nach Vorschrift abgelaufen ist.
Unter „Wie gebe ich einen Doping Hinweis?“ finden Sie weitere Orientierung und Hilfestellung, wie Sie bei einem Hinweis auf Doping handeln können.
In der Verbotsliste der WADA (Welt-Anti-Doping-Agentur) oder der Medikamentenabfrage der NADA Austria können Sie nachsehen, ob eine Substanz/Methode im oder außerhalb eines Wettkampfs verboten ist.
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Compliance-Hinweise dienen dazu, sicherzustellen, dass Mitarbeitende und externe Partner die geltenden Gesetze, Richtlinien und ethischen Standards einhalten. Hier sind einige Beispiele für allgemeine Compliance-Hinweise, die Sie geben können:
- Öffentliches Auftragswesen,
- Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
- Produktsicherheit und -konformität,
- Verkehrssicherheit,
- Umweltschutz,
- Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
- Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
- öffentliche Gesundheit,
- Verbraucherschutz,
- Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
- Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB),
- Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union im Sinne von Art. 325 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie gemäß besonderen Definitionen in einschlägigen Unionsmaßnahmen (insb Betrügereien gegen die finanziellen Interessen der EU)
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften im Sinne von Art. 26 Abs. 2 AEUV
- Verletzungen von Unionsvorschriften über Wettbewerb und staatliche Beihilfen
- Verletzungen von Binnenmarktvorschriften in Bezug auf Handlungen, die die Körperschaftsteuervorschriften verletzen oder in Bezug auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft.
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Um einen Doping-Hinweis zu geben, klicken Sie auf “Doping Hinweis geben“.
Um einen Compliance-Hinweis zu geben, klicken Sie auf “Compliance Hinweis geben“.
Der Prozess gliedert sich in 3 Schritte:
1. Hinweis geben: Zunächst werden Sie gebeten, Ihren Hinweis so konkret wie möglich zu schildern. Inkludieren Sie hier, welche Person(en) Ihr Hinweis betrifft und welche Einzelheiten Sie darüber wissen. Nutzen Sie hierfür auch gerne die Möglichkeiten, Dateien wie Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Schriftstücke, Gedächtnisprotokolle, Gesprächsnotizen, (verzerrte) Sprachaufnahmen etc. anzufügen. Jedes Detail hilft uns, dem Hinweis noch besser nachgehen zu können.
2. Kontaktdaten (optional): Im nächsten Schritt steht es Ihnen frei, Ihre Kontaktdaten vollständig/teilweise anzugeben oder den Hinweis gänzlich anonym abzugeben – in letzterem Fall lassen Sie dazu die jeweiligen Eingabefelder frei. Am Ende der Seite werden Sie gebeten, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten einzuwilligen. Informationen zu Datenschutz und Datensicherheit sowie Aufklärung zur Nutzung der Plattform Doping Hinweis geben finden Sie dort verlinkt – lesen Sie diese bitte aufmerksam durch.
3. Zusammenfassung: Mit dem Einreichen eines Hinweises wird vom System automatisch ein Benutzerprofil erstellt, welches keine Rückschlüsse auf Ihre Person zulässt, solange Sie keine Kontaktdaten angeben. Vor Absenden erscheint noch eine Zusammenfassung Ihrer Angaben – bitte kontrollieren Sie diese sorgfältig. Nach Absenden erhalten Sie eine Bildschirm-Nachricht mit den Login-Daten Ihres (anonymen) Benutzerprofils (Benutzername und Passwort) und einen Link zu Ihrem Hinweis.
Sollten Sie Ihre Mailadresse angegeben haben, wird Ihnen eine Bestätigung zum Erhalt Ihres Hinweises zugesendet sowie eine Aufforderung zur Überprüfung der Mailadresse.
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Solange Sie keine Daten einreichen, die Rückschlüsse auf Ihre Person zulassen, wie z.B. Kontaktdaten oder Inhalte in Fotos oder Videos, werden Sie vom System technisch geschützt. Ihre Meldung wird durch Verschlüsselungen und andere spezielle Sicherheitsroutinen anonym gehalten.
Beachten Sie jedoch, dass wir bei Anruf mit unterdrückter Nummer oder Erhalt eines Briefes/Faxes ohne Absender:in keine Möglichkeit haben, etwaige wichtige Rückfragen zu stellen. Die Plattform “Hinweis geben“ oder eine anonyme Mailadresse bieten Möglichkeiten, dennoch vertraulich und anonym in Kontakt zu bleiben.
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Geben Sie über die Plattform “Hinweis geben“ einen Hinweis ab, wird vom System automatisch ein Benutzerprofil inkl. Login-Daten (Benutzername und Passwort) erstellt. Das Benutzerprofil lässt keine Rückschlüsse auf ihre Person zu, solange Sie keine Kontaktdaten angeben.
Mit Hilfe der Login-Daten können Sie sich erneut auf der Plattform einloggen. Dort besteht die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Rückfragen zu erhalten oder weitere Informationen mit uns zu teilen. Im Falle eines anonymen Hinweises bleibt Ihre Anonymität selbstverständlich auch für Aktivitäten im Login-Bereich gewahrt.
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Die Plattform “Hinweis geben“ bietet die Möglichkeit, nach Einreichen eines anonymen Hinweises weiterhin vertraulich und anonym mit der NADA Austria in Kontakt zu bleiben. Sie erhalten nach Absenden Ihres Hinweises eine Bildschirm-Nachricht mit Login-Daten (Benutzername und Passwort), welche vom System automatisch generiert werden. Bitte bewahren Sie diese Login-Daten auf. Jene sind selbstverständlich für uns anonym, jedoch können Sie sich erneut mithilfe der Login-Daten auf der Plattform einloggen. Dort können Sie Fragen stellen, Rückfragen erhalten oder weitere Informationen mit uns teilen.
Wichtig: Bitte sehen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Absenden Ihres Hinweises nach, ob Sie eine Nachricht erhalten haben.
Bei Anruf mit unterdrückter Nummer kann ein erneuter Anruf zu einem späteren Zeitpunkt verabredet werden.Beim Senden einer Mail von einer anonymen Mailadresse können Sie das Postfach der anonymen Mailadresse regelmäßig checken oder eine Weiterleitung auf ein anderes Postfach einrichten, um Antworten von uns zeitnahe zu empfangen.
Beim Senden eines Briefes/Faxes ohne Absender:in bleibt uns leider die Möglichkeit verwehrt, Rückfragen zu stellen.
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Wir wollen im Sinne einer gelingenden Kooperation eine Vertrauensbasis schaffen. Wir bitten dahingehend um Ehrlichkeit und Vertraulichkeit auch von Ihrer Seite.
Möchten Sie anonym bleiben, beachten Sie bitte, bei Ihrer Meldung keine Daten einzureichen, die Rückschlüsse auf Ihre Person oder auf Ihr Verhältnis zur betroffenen Person zulassen, wie z.B. Kontaktdaten oder Inhalte in Fotos oder Videos.Wichtig: Bitte sehen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Absenden Ihres Hinweises nach, ob Sie eine Nachricht erhalten haben.
Im Zweifelsfall lassen Sie uns bitte wissen, dass es sich um Vermutungen oder Informationen aus zweiter Hand handelt. Teilen Sie uns bitte ebenso mit, wenn Sie vorab bereits Informationen an Dritte geteilt haben.
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Hierfür ausgebildete Mitarbeiter:innen der NADA Austria erhalten Ihre Hinweise über „Doping Hinweis geben“, prüfen diese und setzen sich im Falle wichtiger Nachfragen mit Ihnen in Kontakt. Ohne Ihre Zustimmung geben wir keine Daten weiter, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.
Hinweise, die über „Compliance Hinweis geben“ einlangen, werden nicht von Mitarbeiter:innen der NADA Austria, sondern vom Team der Rechtsanwaltskanzlei „Laback Law“ in 1010 Wien, Rotenturmstraße 11/2 bearbeitet.
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Die NADA Austria verarbeitet Daten gemäß dem Internationalen Standard für Datenschutz und Schutz persönlicher Informationen („ISPPPI“) und dem Anti-Doping Bundesgesetz 2021 sowie den anwendbaren nationalen und internationalen gesetzlichen Regelungen in Zusammenhang mit Datenschutz. Bei Fragen können Sie sich jederzeit gerne an den Datenschutzbeauftragten der NADA Austria unter datenschutz@nada.at wenden.
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