Nachfolgend einige der wesentlichsten Änderungen:
- Bei den anabolen Wirkstoffen wurde die Unterscheidung zwischen "exogene" und "endogene" Steroide entfernt und einige weitere Beispiele und Schreibweisen aufgenommen.
- "Argon" wurde aus der Verbotsliste entfernt.
- Zwei weitere Beispiele für" Selektive Estrogen Rezeptor Modulatoren" wurden aufgenommen.
- Bei der Chemischen und Physikalischen Manipulation wurde eine Klarstellung vorgenommen, dass die topische und systemische therapeutische Anwendung von "Protease" nicht verboten ist.
- Im Bereich des Gendopings gab es einige inhaltliche und semantische Klarstellungen.
- "Octodrine" ((1,5-dimethylhexylamin, DMHA) wurde als Beispiel für spezifische Stimulanzien aufgenommen. Hier ist besonders in Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln Vorsicht geboten, da DMHA als "legale" Alternative zum bereits längere Zeit explizit als verbotenen Substanz genannten "Methylhexanamin" (1,3-Dimethylamylamin, DMAA) beworben wird.
- Zudem erfolgte eine Klarstellung, dass die Anwendung von "Imidazole-Derivaten" nicht verboten ist, wenn diese dermatologisch, nasal oder ophthalmologisch erfolgt.
- Die Formulierung bei den "Cannabinoiden" wurde überarbeitet, um bestmögliche Klarheit zu schaffen. "Cannabidiol" bleibt erlaubt, allerdings wird explizit darauf hingewiesen, dass pflanzliche Produkte auch THC enthalten können und somit unter das Verbot fallen würden.
"Ecdysterone" wurde in das "Monitoring Program" aufgenommen, alle anderen Substanzen des "Monitoring Program" von 2019 bleiben enthalten, es wurden keine weiteren Änderungen vorgenommen.
Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.
Download:
Verbotsliste 2020 (deutsche Übersetzung)