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Beispielliste erlaubter Medikamente 2025

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Ab sofort steht die "Beispielliste erlaubter Medikamente 2025" zum Download zur Verfügung. Die aufgelisteten, beispielhaften Präparate wurden an die Verbotsliste 2025 angepasst. Die "Beispielliste erlaubter Medikamente" unterstützt Sportler:innen, Apotheker:innen sowie Ärzt:innen dabei, bei leichten Krankheitsverläufen, Befindensstörungen, geringfügigen Verletzungen, etc. rasch eine erlaubte Medikation zu finden.

Die Liste ist auch auf Englisch erhältlich. Zu beachten ist, dass - wie auch in der Medikamentenabfrage - nur Medikamente des Austria Codex klassifiziert werden.

Wichtige Hinweise und Anmerkungen

  • Bei deutlichen Beschwerden ist unbedingt ein:e Arzt:Ärztin aufzusuchen (bspw. bei Fieber, stärkeren Halsschmerzen, eitrigem Auswurf und dergleichen mehr). Ob eine Erkrankung ernster oder nur leichter Natur ist, lässt sich vom Laien oft nur schwer erkennen. Eine „Selbstbehandlung“ kann daher unter Umständen ein Gesundheitsrisiko darstellen. Die Teilnahme an einem Wettkampf bei vermeintlich banalen Beschwerden ist nicht zu empfehlen. Unter solchen Umständen ist die Leistungsfähigkeit eingeschränkt und kann auch ein schwerer Gesundheitsschaden eintreten mit der Folge eines möglichen Endes der Sport-Karriere.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl der Medikamente für die „Beispielliste erlaubter Medikamente“ nichts über die Wertigkeit gleichartiger, anderer Präparate (Arzneispezialitäten inklusive Generika) aussagt. In die Liste wurden teils Präparate aufgenommen, die in der Apotheke ohne Rezept erhältlich sind, teils jedoch auch Präparate, die verschreibungspflichtig sind. Letztere Medikamente sind mit (RP) für „rezeptpflichtig“ gekennzeichnet.
  • Alkohol ist zwar laut der aktuellen Verbotsliste nicht verboten, bei alkoholhältigen Medikamenten ist dies aber entsprechend vermerkt, für Sportler:innen die Alkohol vermeiden wollen. Ebenso sind Präparate gekennzeichnet, welche Inhaltsstoffe enthalten, die im sogenannten „Monitoring Program“ der Welt-Anti-Doping Agentur (WADA) sind, d.h. möglicherweise in Zukunft verboten werden. 
  • Bitte beachten Sie, dass die aufgelisteten Medikamente mit dem in Österreich geltenden Namen angeführt werden. Im Ausland gekaufte Medikamente können auch bei gleichem Namen andere Wirkstoffe enthalten bzw. kann ein ausländisches Präparat trotz gleicher Wirkstoffe wie in Österreich einen anderen Namen haben. Bedenken Sie bitte auch, dass „rein pflanzliche Mittel“ wie Teemischungen, oder sonstige „Naturmittel“ Substanzen enthalten können, die auf der Verbotsliste stehen (bspw. Ephedrin, Higenamin). Erkundigen Sie sich daher beim Kauf in der Apotheke, ob Sie ein solches Produkt ohne Bedenken verwenden können.
  • Für die Ärzteschaft sei darauf hingewiesen, dass die vorliegende „Beispielliste“ keinerlei Richtlinie darstellt und daher uneingeschränkter Freiraum für das ärztliche Ermessen hinsichtlich der notwendigen medikamentösen Behandlung mit Arzneispezialitäten inklusive Generika – unter Beachtung der gültigen WADA-Verbotsliste – besteht.
  • Die Website der NADA Austria ermöglicht es, alle in Österreich zugelassenen Arzneimittel im Hinblick auf die gültigen Anti-Doping-Bestimmungen zu überprüfen. Diese Informationen erhalten Sie unter www.nada.at/medikamentenabfrage. Dieses Angebot steht auch als „MedApp“ für iOS und Android zur Verfügung. Medikamente oder Substanzen, die nicht in dieser Datenbank enthalten sind, wurden entweder im Ausland gekauft oder sind nicht im Austria Codex gelistet (z.B. Nahrungsergänzungsmittel, die meisten homöopathischen Präparate).

Download

Beispielliste erlaubter Medikamente 2025

List of examples of permitted medications 2025

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