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Vorsicht beim Einsatz von CBD-Produkten

zurück Bild zeigt CBD Öl, Kapseln und ein Hanfblatt

CBD-Produkte liegen im Trend, doch ist der Einsatz dieser Produkte aus Anti-Doping-Sicht nicht ganz risikofrei. Zwar ist CBD (Cannabidiol) vom Verbot von Cannabinoiden in der Verbotsliste explizit ausgenommen, bei Naturprodukten können die Konzentration und Inhaltsstoffe aber variieren. 

Alle natürlichen und synthetischen Cannabinoide sind gemäß aktueller Verbotsliste im Wettkampf verboten, mit Ausnahme von CBD. Die NADA Austria rät daher beim Einsatz von CBD-Produkten (sowie dem Konsum von Cannabis oder Hanfprodukten) zur Vorsicht.

CDB-Produkte unterliegen aktuell in Österreich nicht den strengen Zulassungsprozessen von, im Austria Codex gelisteten, Arzneimitteln. Es kann daher vorkommen, dass der zulässige Grenzwert der psychoaktiven Substanz THC in CDB-Produkten nicht eingehalten wurde. Zudem zeigen aktuelle Studien, dass neben CBD auch andere Cannabinoide in CBD-Produkten enthalten sein können.

Immer wieder kommt es auch zu Verunreinigungen der Produkte mit anderen Substanzen (z.B. durch Rohstoffe oder durch die maschinelle Bearbeitung). Dies ist in der verarbeitenden Industrie nicht ungewöhnlich, wie der Warnhinweis „Kann Spuren von … enthalten“ auf manchen Lebensmitteln verdeutlicht, welcher für Allergiker besonders relevant ist. Für ein positives Analyseergebnis reichen bereits kleinste Mengen verbotener Substanzen, da die Dopingkontrollanalytik sehr empfindlich ist.

Die Konzentration von Cannabinoiden und deren Abbauprodukten ist lange im Körper nachweisbar. Das bedeutet, selbst wenn das Produkt nicht während des Wettkampfs konsumiert wurde, könnte es bei entsprechender Konsumationsmenge auch noch Wochen später nachgewiesen werden. Zwar sind die Grenzwerte der Analyse inzwischen entsprechend abgestimmt, um nur eine größere Menge zu berichten, ein Restrisiko bleibt jedoch abhänig vom Zeitraum der Konsumation und der Menge bestehen.

Aus diesem Grund sind auch Versprechungen der Hersteller, dass Produkte frei von verbotenen Substanzen wären (z.B. „Herstellergarantie“, „Unbedenklichkeitserklärung“, „100% Dopingfrei“, „Doping-free“) riskant. Wenn trotzdem etwas enthalten ist, kann sich der Anwender zwar in einem allfälligen zivilrechtlichen Schadensersatzprozess am Hersteller möglicherweise schadlos halten, im disziplinarrechtlichen Anti-Doping Verfahren haben diese Herstellergarantie aber wenig Gewicht. Eine verlässliche Reduktion des Risikos einer Verunreinigung für Sportlerinnen und Sportler bieten nur Analysen durch unabhängige, auf den Nachweis von verbotenen Substanzen spezialisierte Labore. 

Analog zu Nahrungsergänzungsmitteln rät die NADA Austria zur Einhaltung eines 3-Schritte-Risikomanagements:

  • Eine ausgewogene, gesunde Ernährung lässt sich durch nichts ersetzen. NEM sollten nur nach Feststellung des tatsächlichen Bedarfs im Rahmen einer ernährungswissenschaftlichen und/oder medizinischen Abklärung eingenommen werden. Zudem sollte eine fachlich qualifizierte Kontrolle und Steuerung erfolgen.
  • Falls ein (in den meisten Fällen zeitlich begrenzter) Bedarf eines oder mehrerer bestimmter Wirkstoffe festgestellt wurde, so sollten nur Produkte verwendet werden, die von unabhängigen Laboren getestet wurden. Die NADA Austria selbst testet keine Produkte auf Unbedenklichkeit, empfiehlt aber die folgenden Websites: www.koelnerliste.com, www.informed-sport.com, www.nsfsport.com
  • Vom Erwerb aus unsicheren, nicht vertrauenswürdigen Quellen wird eindringlich abgeraten (z.B. unseriöse Internet-Seiten, Geschäfte oder Verkäufer).
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