Die wesentlichsten Änderungen sind das Verbot von Tramadol und die Erlaubnis von Plasmaspenden. Neben einigen Klarstellungen und Ergänzungen gibt es eine Reihe von Änderungen:
Verbot von Tramadol am 2024
Ab dem 01.01.2024 wird die Substanz "Tramadol" innerhalb des Wettkampfs verboten. Dies war bereits im Rahmen der Verbotsliste 2023 angekündigt worden, um die Zeit zu nutzen, Sportler:innen und Betreuer:innen über das kommende Verbot zu informieren und dem medizinischen Fachpersonal die Möglichkeit zu geben, sich auf die Änderung vorzubereiten.
Die WADA hst dazu auch zwei Infoblätter erstellt, um allfällige Fragen zu beantworten:
Info Tramadol Sportler:innen (Englisch)
Info Tramadol Ärzt:innen (Englisch)
Plasmaspenden in registrierten Sammelstellen erlaubt
Bislang war jede Art der Blutabnahme und Refundierung verboten. Einzige Ausnahme dieses strikten Verbots der Manipulation von Blut war bislang die PRP-Behandlung. Ab 01.01.2024 ist nun auch das Spenden von Plasma oder Plasmabestandteilen durch Plasmapherese erlaubt, wenn dies in einer registrierten Sammelstelle durchgeführt wird.
DNP explizit genannt
Die unter anderem im Bodybuilding eingesetzte Substanz "2,4-Dinitrophenol" (DNP) wurde nun als weiteres Beispiel für nicht-zugelassene Substanzen unter der Substanzklasse S0. genannt. Weitere neue Beispiele sind "Troponin-Aktivatoren" (z.B. "Reldesemtiv" und "Tirasemtiv")
Aufnahme von Kisspeptin, BMPEA und Rev-Erb-ɑ Agonisten
In der Substanzklasse S2. wurden "Kisspeptin" und Agonistenanaloga, welche die GnRH-Sekretion (und
folglich Testosteron) stimulieren, aufgenommen.
S4. wurde aktualisiert, um "Rev-Erb-ɑ-Agonisten" einzuschließen. Als Beispiel wurde "SR9011" hinzugefügt.
"2-Phenylpropan-1-amin" (BMPEA, ß-Methylphenethylamin) wurde in S6. aufgenommen und als explizites Beispiel genannt, da es in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet wird.
Beispiele für Substanzen mit ähnlicher chemischer Struktur oder ähnlicher biologischer Wirkung(en)
In der Substanzklasse S1. wurden "Trestolon" (7ɑ-Methyl-19-nortestosteron, MENT), Dimethandrolon (7ɑ,11ß-Dimethyl-19-nortestosteron) und "11ß-Methyl-19-nortestosteron" als Beispiele für "Nandrolon" (19-Nortestosteron)-Analoga hinzugefügt.
In S2. wurden die Beispiele "Histrelin", "Tetracosactide" (ACTH 1-24), "Capromorelin" und "Ibutamoren" (MK-677) sowie der INN-Name für rekombinantes menschliches "IGF-1", "Mecasermin", ergänzt.
Als weitere Beispiele für "Vaptan"-Medikamente wurden in S5. "Conivaptan" und "Mozavaptan" hinzugefügt.
Neben der Summary of Major Modifications and Explanatory Notes bietet die WADA auch ein Q&A zur Verbotliste, um offene Fragen zu beantworten.
Die Verbotsliste gilt weltweit und für alle Sportarten, die dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC) unterliegen. Jedes Jahr werden alle Unterzeichner:innen des WADC in einem mehrstufigen Prozess aufgerufen, ihre Anmerkungen und Anregungen einzubringen. Nach dieser Konsultierungsphase wird die endgültige Liste jeweils drei Monate vor In-Kraft-Treten von der WADA veröffentlicht.
Download:
Verbotsliste 2024 (deutsche Übersetzung)
Summary of Major Modifications and Explanatory Notes
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