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News
Kommissionen der NADA Austria neu bestellt
Mit 1. Jänner 2025 wurden die Kommissionen der NADA Austria neu zusammengestellt. Gemeinsam mit ihren Kommissionen arbeitet die NADA Austria an ihrem obersten und wichtigsten Ziel, dem Schutz der sauberen Sportlerinnen und Sportler.
Verbotsliste 2025 in Kraft
Seit 1. Jänner 2025 gilt die neue, von der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) herausgegebene, Liste der verbotenen Substanzen und Methoden 2025. Die betroffenen Sportorganisationen, Verbände und Vereine sind daher aufgerufen, ihre Sportler:innen über die neue Verbotsliste in Kenntnis zu setzen.
Probleme und Warungsarbeiten bei Whereabouts Plattform ADAMS
Das Anti-Doping Administration and Management System (ADAMS) wird regelmäßig gewartet. Aus diesem Grund oder aufgrund von Problemen kann es zu kurzfristigen Ausfällen kommen. Sollte das System nicht wie gewohnt funktionieren, empfehlen wir zunächst etwas zu warten und die Geräte neu zu starten. Sollten diese Schritte keine Lösung bringen, dann empfehlen wir den Sportler:innen die SMS-Funktion zu nutzen oder die Whereabouts per E-Mail an adams@nada.at zu senden. Des Weiteren empfehlen wir einen Screenshot des Problems machen.
Medikamentenabfrage
Benutzerhinweise lesen
Diese Medikamentenabfrage wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Trotzdem wird für eventuelle Unvollständigkeiten oder Fehler und daraus resultierende Folgen jegliche Haftung abgelehnt. Die Datenbank basiert auf der gültigen Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA), im Zweifelsfall hat jedenfalls diese Liste Vorrang.
Bitte lesen Sie IMMER die weiterführenden Erklärungen zum Verbot und beachten Sie insbesondere Folgendes:
Alle Medikamente der Gruppe "S3. Beta-2-Agonisten" sind entsprechend der Verbotsliste mit einem roten Stopp-Schild markiert. Die WADA macht von dieser strikten Regelung aber folgende Ausnahmen: Erlaubt sind inhaliertes Salbutamol (höchstens 1.600 Mikrogramm über 24 Stunden), inhaliertes Formoterol (höchstens 54 Mikrogramm über 24 Stunden), Salmeterol (höchstens 200 Mikrogramm über 24 Stunden) und Vilanterol (höchstens 25 Mikrogramm über 24 Stunden). Produkte mit diesen Inhaltsstoffen sind daher mit einem orangen Warnschild gekennzeichnet.
Alle Substanzen, die einer Mengenbeschränkung unterliegen (z.B. einige Stimulanzien wie Ephedrin oder Pseudoephedrin) sind mit einem orangen Warnschild markiert. Dies gilt auch für Arzneimittel, die Substanzen enthalten, die nur aufgrund bestimmter Verabreichungsformen verboten sind (z.B. Glucocorticoide).
Manche Arzneimittel sind nicht aufgrund der Inhaltsstoffe, sondern aufgrund der Art der Applikation (M2.2 - Verbotene Methoden) verboten. Verboten sind intravenöse Infusionen und/oder Injektionen von mehr als 100 ml innerhalb eines Zeitraums von 12 Stunden, es sei denn, sie werden rechtmäßig im Zuge von Krankenhausbehandlungen, chirurgischen Eingriffen oder klinischen diagnostischen Untersuchungen verabreicht. Die entsprechenden Produkte sind daher mit einem orangen Warnschild gekennzeichnet.
Die Medikamentenabfrage der NADA Austria ermöglicht Usern (Sportlern, Betreuern, Ärzten, etc.) eine leicht zugängliche und schnelle Auskunft über die Dopingrelevanz von Medikamenten, Substanzen und Methoden. Die Datenbank enthält ausschließlich humanmedizinische Arzneimittel, die in Österreich registriert, also im Austria-Codex angeführt sind. Informationen zu Nahrungsergänzungsmitteln sind nicht abrufbar, ebenso können Medikamente, die in anderen Ländern bezogen werden, nicht abgefragt werden.
Diese Medikamentenabfrage dient ausschließlich Informationszwecken, sie kann eine fachliche Beratung durch einen Apotheker oder Arzt nicht ersetzen.
weitere Benutzerhinweise
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MedApp
Die Medikamentenabfrage steht auch als kostenlose App zur Verfügung.
TUE-Checker
Hilfestellung bei der Frage ob eine medizinische Ausnahmegenehmigung nötig oder möglich ist: TUE Checker
NEM-Checker
Mit dem NEM-Checker können Nahrungsergänzungsmittel nach deren Dopingrisiko eingestuft werden.
Gütesiegel für Fitnesscenter
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